Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

— 447 — 
  
  
" Steuersatz Berechnung 
Srgenstand der Hesteuerung. vom der 
r Hun- Stempelabgabe. 
S dert Mark.. 
(25.)4) die Ueberlassung der Rechte an dem Gesellschafts- 
vermögen seitens eines Gesellschafters oder dessen 
Erben an einen anderen Gesellschafter, die Ge- 
sellschaft oder einen Dritten oder die Ab- 
findung eines Gesellschafters bei Auflösung der 
Gesellschft:: . .. ½% — — des Werthes der Gegen- 
die Ueberlassung von Sachen oder Rechten 
seitens der Gesellschaft zum Sondereigenthum 
an einen Gesellschafter oder dessen Erben, 
insoweit zu dem überlassenen Gesellschafts- 
vermögen unbewegliche im Inlande belegene 
— leistung oder, wenn eine 
solche in der Urkunde 
nicht enthalten ist, des 
Werthes der überlassenen 
Rechte; 
Sachen oder diesen gleichgeachtete Rechte ge- 
höoaren ... 1— —des Entgelts einschließlich 
des Werthes der ausbe- 
dungenen Leistungen und 
vorbehaltenen Nutzungen 
oder, wenn das Entgelt 
nicht aus dem Vertrage 
hervorgeht, des Werthes 
der überlassenen Rechte; 
insoweit zu dem überlassenen Gesellschafts- 
vermögen unbewegliche außerhalb Landes 
belegene Sachen oder diesen gleichgeachtete 
Rechte gehödhrnen . .. . . .... — 160 
insoweit das überlassene Gesellschaftsver- 
mögen aus beweglichen Vermögensgegen- 
ständen bestht ½— wie vor; 
insoweit das überlassene Gesellschaftsver- « 
mögenausForderutigsrcchtenbestcht..... ½% 
l 
— dDes Werthes der For- 
Bei Verechnung des Stempels bleibt der- derungen. 
jenige Theil der zum Sondereigenthum über- 
lassenen Vermögensgegenstände außer Betracht, Z 
welcher der Betheiligung des erwerbenden Ge- U 
sellschafters an der Gesellschaft entspricht. 
Befreit sind: 
  
  
1) Verträge über Ueberlassung von Rechten 
an dem Gesellschaftsvermögen an Personen, 
  
  
  
  
r. 9776.)
	        
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