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" Steuersatz Berechnung
Srgenstand der Hesteuerung. vom der
r Hun- Stempelabgabe.
S dert Mark..
(25.)4) die Ueberlassung der Rechte an dem Gesellschafts-
vermögen seitens eines Gesellschafters oder dessen
Erben an einen anderen Gesellschafter, die Ge-
sellschaft oder einen Dritten oder die Ab-
findung eines Gesellschafters bei Auflösung der
Gesellschft:: . .. ½% — — des Werthes der Gegen-
die Ueberlassung von Sachen oder Rechten
seitens der Gesellschaft zum Sondereigenthum
an einen Gesellschafter oder dessen Erben,
insoweit zu dem überlassenen Gesellschafts-
vermögen unbewegliche im Inlande belegene
— leistung oder, wenn eine
solche in der Urkunde
nicht enthalten ist, des
Werthes der überlassenen
Rechte;
Sachen oder diesen gleichgeachtete Rechte ge-
höoaren ... 1— —des Entgelts einschließlich
des Werthes der ausbe-
dungenen Leistungen und
vorbehaltenen Nutzungen
oder, wenn das Entgelt
nicht aus dem Vertrage
hervorgeht, des Werthes
der überlassenen Rechte;
insoweit zu dem überlassenen Gesellschafts-
vermögen unbewegliche außerhalb Landes
belegene Sachen oder diesen gleichgeachtete
Rechte gehödhrnen . .. . . .... — 160
insoweit das überlassene Gesellschaftsver-
mögen aus beweglichen Vermögensgegen-
ständen bestht ½— wie vor;
insoweit das überlassene Gesellschaftsver- «
mögenausForderutigsrcchtenbestcht..... ½%
l
— dDes Werthes der For-
Bei Verechnung des Stempels bleibt der- derungen.
jenige Theil der zum Sondereigenthum über-
lassenen Vermögensgegenstände außer Betracht, Z
welcher der Betheiligung des erwerbenden Ge- U
sellschafters an der Gesellschaft entspricht.
Befreit sind:
1) Verträge über Ueberlassung von Rechten
an dem Gesellschaftsvermögen an Personen,
r. 9776.)