Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

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Ceseh-Somml. 1895. (Nr. 9776.) 
  
  
  
  
* Steuersatz Berechnung 
2 Gegenstand der Besteuerung. vom der 
- Hun- Stempelabgabe. 
S2 dert Mark. D. 
31. Inventarien, welche zum Gebrauch bei stempel- 
pflichtigen Urkunden diennn ... — 0 
32.] Kauf= und Tauschverträge und andere lästige 
Veräußerungsgeschäfte enthaltende Verträge ein- 
schließlich der gerichtlichen Zwangsversteigerungen, 
insoweit nicht besondere Tarifstellen zur Anwendung 
kommen, wenn sie betreffen: 
a) im Inlande befindliche unbewegliche Sachen 
oder diesen gleichgeachtete Recht 1— bei Kauf- und Lieferungs- 
verträgen vom Kauf- 
oder Lieferungspreise 
unter Hinzurechnung des 
Werthes der ausbe- 
dungenen Leistungen und 
vorbehaltenen Nutzungen; 
bei anderen Verträgen 
vom Gesammtwerth der 
Gegenleistung unter Hin- 
zurechnung des Werthes 
dervorbehaltenen Nutzun- 
gen, oder, wenn der 
Werth der Gegenleistung 
aus dem Vertrage nicht 
hervorgeht, von dem 
Werth des veräußerten 
Gegenstandes; 
b) außerhalb Landes befindliche unbewegliche Sachen50 
) andere Gegenstände aller Art (auch Lieferungs- 
verträge), falls die Verträge nicht auf Grund 
der Tarifnummer 4 des Reichsstempelgesetzes vom 
27. April 1894 der Reichsstempelabgabe unter- 
liegen oder von dieser befreit sind ½— — wwie vor. 
Der Stempel berechnet sich bei Tauschverträgen 
nach dem Werthe der von Einem der Vertrag- 
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