Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

— 
— 469 — 
  
* Steuersatz Berechnung 
* Cegenstand der Besteucrung. vom der 
Hun. 
Stempelabgabe. 
dert Mark.] DiP Stempelabgabe 
  
— 
— 
wirken, so ist der Vollmachtstempel ohne Rücksicht 
auf die Anzahl der Betheiligten und der abzu— 
gebenden Erklärungen nur einmal in Ansatz 
zu bringen, sofern nach Inhalt des Protokolls 
die Vollmacht auf einen Zeitraum von längstens 
drei Tagen nach Ablauf des Tages, an welchem 
der Zuschlag erfolgt, beschränkt wird. 
Substitutionen bei einer Prozeßvollmacht, 
welche nicht in einer nach diesem Tarif einem 
besonderen Stempel unterliegenden Verhandlung 
ausgestellt werden, sind stempelfrei, sofern über 
die ursprüngliche Vollmacht eine vorschriftsmäßig 
versteuerte Urkunde vorhanden und dies entweder 
auf der Substitutionsvollmacht vermerkt ist, oder 
die ursprüngliche Vollmacht sich bei den Gerichts- 
akten befindet. 
4.4223 
74. Vorrechts ä gen (Prioritätscessionehn. 50 
1 
#W 
Werkverdingungsverträge, inhalts deren der 
lebernehmer auch das Material für das über- 
nommene Werk ganz oder theilweise anzuschaffen 
bat, sind, falls letzteres in der Herstellung be- 
weglicher Sachen besteht, wie Lieferungsverträge 
unter Zugrundelegung des für das Werk be- 
dungenen Gesammtpreises zu versteuern. 
Handelt es sich bei dem verdungenen Werk 
um eine nicht bewegliche Sache, so ist der Werk- 
verdingungsvertrag so zu versteuern, als wenn 
über die zu dem Werk erforderlichen, von dem 
Unternehmer anzuschaffenden beweglichen Gegen- 
stände in demjenigen Zustande, in welchem sie mit 
dem Grund und Boden in dauernde Verbindung 
gebracht werden sollen, ein dem Steuersatz der 
Tarifstelle „Kauf= und Tauschverträge“ Buch= 
stabec oder der Ziffer 3 der „Ermäßigungen 
  
  
  
  
  
(Nr. 9770.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.