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* Steuersatz Berechnung
* Cegenstand der Besteucrung. vom der
Hun.
Stempelabgabe.
dert Mark.] DiP Stempelabgabe
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wirken, so ist der Vollmachtstempel ohne Rücksicht
auf die Anzahl der Betheiligten und der abzu—
gebenden Erklärungen nur einmal in Ansatz
zu bringen, sofern nach Inhalt des Protokolls
die Vollmacht auf einen Zeitraum von längstens
drei Tagen nach Ablauf des Tages, an welchem
der Zuschlag erfolgt, beschränkt wird.
Substitutionen bei einer Prozeßvollmacht,
welche nicht in einer nach diesem Tarif einem
besonderen Stempel unterliegenden Verhandlung
ausgestellt werden, sind stempelfrei, sofern über
die ursprüngliche Vollmacht eine vorschriftsmäßig
versteuerte Urkunde vorhanden und dies entweder
auf der Substitutionsvollmacht vermerkt ist, oder
die ursprüngliche Vollmacht sich bei den Gerichts-
akten befindet.
4.4223
74. Vorrechts ä gen (Prioritätscessionehn. 50
1
#W
Werkverdingungsverträge, inhalts deren der
lebernehmer auch das Material für das über-
nommene Werk ganz oder theilweise anzuschaffen
bat, sind, falls letzteres in der Herstellung be-
weglicher Sachen besteht, wie Lieferungsverträge
unter Zugrundelegung des für das Werk be-
dungenen Gesammtpreises zu versteuern.
Handelt es sich bei dem verdungenen Werk
um eine nicht bewegliche Sache, so ist der Werk-
verdingungsvertrag so zu versteuern, als wenn
über die zu dem Werk erforderlichen, von dem
Unternehmer anzuschaffenden beweglichen Gegen-
stände in demjenigen Zustande, in welchem sie mit
dem Grund und Boden in dauernde Verbindung
gebracht werden sollen, ein dem Steuersatz der
Tarifstelle „Kauf= und Tauschverträge“ Buch=
stabec oder der Ziffer 3 der „Ermäßigungen
(Nr. 9770.)