Anlage n
Schlußprotokoll.
Bei der Unterzeichnung des am heutigen Tage zwischen Preußen und Oesterrelch -
Ungarn abgeschlossenen Staatsvertrags zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen,
welche sich aus der Anwendung der für das Königreich Preußen, beziehungsweise
für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder geltenden Steuergesetze
ergeben könnten, haben die unterzeichneten Bevollmächtigten folgende Erklärungen
abgegeben, welche einen integrirenden Theil des Vertrags selbst bilden sollen:
I. Die vertragschließenden Theile sind darüber einverstanden, daß die im
ersten Satbe des Artikels 1 des Vertrags enthaltenen Worte „vorbehaltlich der
Bestimmungen in den Artikeln 2 bis 4“ auch auf die im zweiten Sate dieses
Artikels besprochenen Fälle Anwendung zu finden haben.
II. Es wird der übereinstimmenden Anschauung der beiden vertragschließenden
Theile Ausdruck gegeben, daß die Bestimmungen des Artikels 2 des gegenwärtigen
Staatsvertrags bezwecken, einem jeden der vertragschließenden Theile die Besteuerung
des in dem eigenen Staatsgebiete belegenen Gruno- und Gebäudebesitzes sowie
des inländischen Gewerbebetriebs ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit oder
den Wohnsitz der betreffenden Steuerpflichtigen ausschließlich vorzubehalten.
III. Ferner sind die vertragschließenden Theile darüber einverstanden, daß
die Bestimmungen dieses Uebereinkommens für Preußen vom 1. April 1898, für
Oesterreich vom 1. Januar 1898 ab in Wirksamkeit gesetzt werden sollen.
IV. Es besteht Einverständniß darüber, daß unbeschadet des Vorbehaltes
im Artikel 6 mit dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Staatsvertrags die früheren
Vereinbarungen über die steuerliche Behandlung von beiderseitigen Beamten außer
Geltung treten.
Das gegenwärtige Protokoll, welches durch den Austausch der Ratifkatlonen
des Vertrags, auf welchen es sich bezieht, als von den vertragschließenden Theilen
gebilligt und genehmigt anzusehen ist, wurde in doppelter Ausfertigung zu Berlin
am 21. Juni 1899 vollzogen.
(L. S.) Richthofen. L. S.) Szögyény.
Der vorstehende Staatsvertrag ist ratifizirt worden. Der Austausch der
Ratifikations-Urkunden hat am 9. Juli d. J. stattgefunden.