Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1900. (91)

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Die Mehrbelastung kann nach Maßgabe der Beschlüsse des Kommunallandtags 
durch Naturalleistungen ersetzt werden. 
52b. 
Die Vertheilung der Landeskommunalabgaben auf die einzelnen Amts- 
verbände liegt dem Landesausschuß ob. 
Der Betrag der von dem Konmuunallandtag ausgeschriebenen Landes- 
kommunalabgaben sowie die Vertheilung desselben auf die Amtsverbände sind 
durch das Amtsblatt öffentlich bekannt zu machen. In dem Ausschreiben ist der 
Bedarf für Verkehrsanlagen besonders anzugeben. In Betreff der Aufbringung 
dieses Theiles der Landeskommunalabgaben von Seiten der Amtsverbände gelten 
die Vorschriften des §. 7a Abs. 2 Satz 2. 
g. 53. 
Reklamationen der Amtsverbaͤnde gegen die Vertheilung der Landeskom= Ktamatlone 
munalabgaben unterliegen der Beschlußfassung des Landesausschufses. nen die Lemellen 
Die Reklamationen sind innerhalb einer Frist von vier Wochen nach er- abgaben. 
solgter Bekanntmachung der Abgabenbeträge bei dem Landesausschuß anzubringen. 
Gegen den Beschluß des Landesausschusses findet innerhalb zwei Wochen 
die Klage bei dem Oberverwaltungsgerichte statt. 
Die Reklamationen sowie die Klagen haben keine aufschiebende Wirkung. 
C. 54. 
Hinsichtlich der von dem Kommunallandtage für den Landeskommunal= S#titen und Re- 
verband zu beschließenden Statuten und Reglements gelten die Vorschriften Limente für den 
des K. 11. 
Landeslemaunal= 
Jweiter Abschnitt. 
Von der Vertretung und Verwaltung des Landeskommunalverbandes. 
Erster Unterabschuttt. 
Von der Zusammensetzung des Komnunallandtags. 
g. 56. 
Die Vertretung des Landeskommumalverbandes (der Kommunallandtag) 
besteht aus: 
dem Fürsten zu Hohenzollern, als Besitzer des Fürstlich Hohenzollernschen 
Domanialgutsz; 
. dem Fürsten von Fürstenberg, als Besitzer der Herrschaften Jungnau 
und Trochtelfingen, sowie dem Fürsten von Thurn und Taxis, als Be- 
sitzer der Herrschaft Ostrach mit zusammen Emer Stimmeft 
jie einem Abgeordneten der Städte Sigmaringen und Hechingen; 
62“ 
Jahl der Mitglieder 
des Kemmmmalland-= 
tags. 
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