Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1905. (96)

—  323  —
Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

Nr.  32.—

Inhalt:  Verordnung,  betreffend  die  Abänderung  und  Ergänzung  der  Bestimmungen  über  die  Tagegelder
und  Reisekosten  der  Staatseisenbahnbeamten,  S.  323.  —  Geset,  betreffend  die  Erweiterung  des
Stadtkreises  Duisburg  und  die  anderweite  Organisation  der  Amtsgerichte  in  Duisburg  und  Ruhrort,
  S.  325.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetz  vom  10.  April  1872  durch  die  Regierungs-Amtsblätter
  veröffentlichten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  2c.,  S.  331.

 

(Nr.  10637.)  Verordnung,  betreffend  die  Abänderung  und  Ergänzung  der  Bestimmungen

über  die  Tagegelder  und  Reisekosten  der  Staatseisenbahnbeamten.  Vom
22.  Juli  1905.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  2c.

verordnen  auf  Grund  des  §9  12  des  Gesetzes  vom  24.  März  1873  (Gesetz-Samml.
S.  122)  in  der  Fassung  der  Verordnung  vom  15.  April  1876  (Gesetz-Samml.
S.  107)  sowie  auf  Grund  des  Artikels  V  des  Gesetzes  vom  21.  Juni  1897

(Gesetz  Samml.  S.  193),  betreffend  die  Tagegelder  und  Reisekosten  der  Staatsbeamten,
  was  folgt:

 

1

Die  9#  3,  4  und  5  der  Verordnung,  betreffend  die  Tagegelder  und  Reisekosten
  der  Staatseisenbahnbeamten,  vom  12.  Oktober  1897  (Gesetz-Samml.
S.  415)  erhalten  folgende  Fassung:

83.

Die  nachstehend  genannten  Beamten  erhalten  für  Dienstreisen  innerhalb
des  Amtsbezirkes,  für  welchen  sie  bestellt  sind,  sowie  auf  denjenigen  häufig  zu  be—
fahrenden  Strecken,  für  welche  dies  vom  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten  bestimmt
  wird,  keine  Entschädigungen  für  Zu=  und  Abgang  und,  an  Stelle  der
gesetzlichen,  Tagegelder  nach  folgenden  ermäßigten  Sätzen:

1.  Vorstände  der  Betriebs-,  Maschinen-,  Werkstätten=  und  Verkehrsinspektionen

  und  die  ihnen  zur  Aushilfe  überwiesenen  höheren  Beamten

6  Mark

2.  Eisenbahn-Betriebsingenieure,  Werkstättenvorsteher,  Kassenkontrolleure
  und  die  als  Vorsteher  der  Eisenbahntelegraphen--Gesey.
  Samml.  1905.  (Nr.  10637—10638.)  59

Ausgegeben  zu  Berlin  den  16.  August  1905.