Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1905. (96)

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g) von Lawsken derjenige Teil, welcher im Westen durch den am Raths- 
höfer Freiwasser westlich entlang führenden Deichweg, im Norden von 
der PMllauer Eisenbahn, im Osten von Groß-Rathshof und im Süden 
von dem Pregel begrenzt wird, einschließlich des Eisenbahndamms, 
h) von Groß-Rathshof die zwischen dem Pregel und der Pillauer Eisen- 
bahn liegenden Teile einschließlich des Eisenbahndamms, 
i) von Amalienau der zwischen dem Pregel und dem Landgraben liegende 
Teil einschließlich des Landgrabens, 
k) von Mittelhufen der südliche Teil, welcher im Norden durch folgende 
Linien begrenzt wird: Fuchsberger Chaussee von Station 44 + 25 bis 
Station 4% 92, durch die nördliche und nordöstliche Grenze des 
städtischen Wasserwerkes, im übrigen durch die Samlandbahn, jedoch 
unter Ausschluß des südwestlich derselben gelegenen Teiles von Kohlhof 
und des Eisenbahndamms, dagegen einschließlich einer zirka 5 Hektar 
großen, für die Erweiterung des städtischen Wasserwerkes in Aussicht 
genommenen Parzelle, falls diese bis zum 1. April 1904 von der Stadt 
Königsberg erworben wird, 
1) von Vorderhufen der südliche Teil bis zur Samlandbahn, unter Aus- 
schluß des Bahndamms, aber einschließlich des südlich desselben liegenden 
Teiles von Ernsthof, 
m) von Maraunenhof der südliche Teil, welcher im Norden begrenzt wird 
von der Labiauer Bahn, von Station 7/6 + 31 bis Station 9,0 4 14 
und von einer geraden Linie, welche von Station 90 + 14 der Bahn 
nach Station 44 + 86 der Chaussee gezogen wird, einschließlich des 
Bahndamms, sowie derjenige Teil, welchen die Stadt von der Terrain- 
gesellschaft Maraunenhof durch den Vertrag vom 15. März 1903 er- 
worben hat, 
n) Löbenicht-Ziegelhof mit Ausschluß des nordöstlichen Teiles, der im 
Westen von der Königsberg-Cranzer Chaussee und im Süden von 
dem bei Station 3/,6 + 25 auf die Chaussee treffenden Feldgraben be- 
grenzt wird, jedoch einschließlich der Chaussee, 
0) Kalthof mit Ausschluß der Güter Borkenhof, Neuhof und Devau, 
pP) von Liep: 
1. die vor dem Sackheimer Tor liegende Exklave, 
2. die zu beiden Seiten der Chaussee nach Arnau) westlich des von 
Station 3)2 + 00 der Chaussee nordwärts führenden Weges 
liegenden Teile einschließlich dieses Weges, 
3. die Chaussee selbst bis Station 3)56 + 23) 
4. die südlich der Chaussee in die städtische Feldmark einspringende 
Fläche, 
q) von Schönfließ der auf dem rechten Ufer des alten Pregels belegene 
Teil und der südlich des alten Pregels zu beiden Seiten der Chaussee 
nach Pr. Eylau gelegene Teil nördlich der Eisenbahnstrecke der König- 
11“ 
 
	        
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