86.
Regelung der Verhältnisse der im Dienste der Tragheimsdorfer Gemeinde stehenden Beamten.
Auflösung des Hufenschulverbandes.
Die zur Zeit der Vereinigung im Dienste der Gemeinde Tragheimsdorf
stehenden Gemeindebeamten und Bediensteten, welche eine ihnen nach Maßgabe
ihrer Fähigkeit angewiesene Stellung in der städtischen Verwaltung zu übernehmen
bereit sind, gehen von diesem Zeitpunkt an mit den Gehalts- und etwaigen
Pensionsansprüchen, welche sie gr Zeit der Eingemeindung haben, in den Dienst
der Stadt Königsberg über. Die Einreihung derselben in den die Beamten
der rtadt Königsberg gültigen Besoldungsplan soll baldtunlichst herbeigeführt
werden.
Desgleichen soll die Auflösung des Hufenschulverbandes erstrebt und, sobald
sie erfolgt ist, die Umwandlung der Volksschule zu Mittelhufen in eine städtische
Volksschule, sowie eine angemessene Einordnung der Lehrerstellen an der Mittel-
hufer Schule in die Gesamtheit der Königsberger Schulstellen bewirkt werden.
/ 6.
Verschmelzung des Vermögens beider Gemeinden. Stiftungen.
Das sämtliche bewegliche und unbewegliche Vermögen der Stadt Königs-
berg und der Gemeinde Tragheimsdorf wird bei der kommunalen Vereinigung
zu einem einzigen Ganzen verschmolzen) die erweiterte Stadtgemeinde (& 1) tritt
mithin in alle Rechte und Verbindlichkeiten der Gemeinde Tragheimsdorf als
züechtsnachfelger ein und übernimmt insbesondere auch die aus dem Bestehen
des Hufenschulverbandes der Gemeinde Tragheimsdorf obliegenden Rechte und
Pflichten, sowie den bei dem Ausscheiden aus dem Landkreis etwa zu über-
nehmenden Anteil an den Kreisschulden.
Das Stiftungsvermögen wird hierdurch nicht berührt, muß vielmehr den
stiftungsmäßigen Zwecken nach wie vor erhalten bleiben.
7.
Gemeindesteuern.
Mit dem Tage der Vereinigung beider Gemeinden tritt für den jetzigen
Gemeindebezirk Tragheimsdorf die in der Stadtgemeinde Königsberg bestehende
Kommunalbesteuerung mit der Maßgabe in Kraft, daß die Steuerpflichtigen des
bisherigen Gemeindebezirkes Tragheimsdorf 35 Jahre hindurch zu dem Steuer-
bedarfe der erweiterten Stadtgemeinde Königsberg jährlich vorweg beizutragen
haben:
bei dem Ubergange des Eigentums von Grundstücken, die innerhalb
des jetzigen Bezirkes der Gemeinde Tragheimsdorf liegen, einen Zu-
schlag von 1 Prozent des Wertes des veräußerten Grundstücks zu der
in der Stadt Königsberg jeweilig zur Erhebung kommenden Grund-
erwerbssteuer.