Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfzehnter Band. 1866-1868. (15)

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Gesetzsammlung 
für die 
Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie. 
275. 
  
Minisieralt nn wahn vom 6 Augusi 1807, den Beitritt Oldenburgs zu dem Vertrage vom 
"8. Juni 1364 über die gleiche Bestenerung innerer Erzeugnisse betreffend. 
Nachdem das Großherzogthum Oldenburg dem Vertrage vom 28. Juni 1864 über 
die gleiche Besteuerung innerer Erzeugnisse (Gesetzsammlung Bd. XIV S. 509) beige- 
nrten ist, so wird die desfalls zwischen Preußen und Oldenburg abgeschlossene und nach 
erklärter Zustimmung der übrigen betheiligten Staaten gegenseitig ratificirte Ueberein- 
kunft nachstehend zu öffentlicher Kenntuiß gebracht. 
Gera, am 6. August 1867. 
Fürstliches Ministerium. 
v. Harbou. 
Semmel. 
Uebereinkunft 
zwischen Preußen und Oldenburg, 
den Beitritt Oldenburgs zu dem Vertrage vom 28. Juni 1864 über die gleiche 
esteuerung innerer Exzeugnisse betreffend. 
Seine Mojestät, der König von Preußen, und Seine Königliche Hoheit, der Groß. 
berzog von Oldenburg, haben in der Absicht, die Freiheit des Verkehrs mit den einer 
innern Besteuerung unterliegenden Erzeugnissen weiter zu fördern zur Verhandlung 
über eine dleserhalb zu schliehende Uebereinkunft 
Ausgegeben am 14. August 1807. 24
	        
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