Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1818. (1)

(31 ) 
Gesetzsammlung 
für das 
Königreich Sachsen. 
16. 
t.iitUnÜ: — 
26) Bekanntmachung, 
die Sitzungen des Ober-Steuer-Collegii betreffend; 
vom 21. Septbr. 1318. 
Mi Sr. Koͤnigl. Majestaͤt allergnaͤdigster Genehmigung ist die, bei dem 
Kdnigl. Sächßl. Ober-Sreuer-Collegio zeither verfassungsmäßig bestandene Sitzungs-Ord- 
nung dahin abgeänder worden, daß künfeig bei dem gedachten Collegio in jedem Jahre 
sechs regelmäßige Sitzungen, und zwar von zwei Monacen zu zwei Monaten, allhier in 
Dresden gehalten, diese mit dem ersten Montage in den Monaten Januar, März, May, 
July, September und November begonnen, und jedesmal so als es die vorhan- 
denen Geschäfce erfordern, fortgesetzt, die in der Zwischenzeit vorkommenden dringenden 
Angelegenheiten aber in zu veranstaltenden ausserordentlichen Sitzungen verhandelt werden. 
Allerhöchster Vorschrift zu Folge wird solches, und daß diese neue Geschäftsordnung mit 
dem nächstkünftigen Monat November ihren Anfang nimmt, bierdurch zur öffenrlichen 
Kenneniß gebrache. 
  
Dresden, am 21. September, 1818. 6 
Königlich Sächsisches Ober-Steuer-Collegium. 
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