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genau und gleichförmig besolgt, und die Unrerehanen hierbei niche zur Ungebähr und
gegen Unsere Absiche belästiget werden, pflichtmäßige Sorge zu tragen. Daran geschiebee
Unser Wille und Meinung.
Gegeben zu Dreöden, am 20sten August 16323.
Freiherr von Mankeuffel.
Carl August Wilken, 8S.
Ausgegeben zu Dresden, am 26sten Novem#er 13825.