Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1823. (6)

('(172)

genau  und  gleichförmig  besolgt,  und  die  Unrerehanen  hierbei  niche  zur  Ungebähr  und
gegen  Unsere  Absiche  belästiget  werden,  pflichtmäßige  Sorge  zu  tragen.  Daran  geschiebee
  Unser  Wille  und  Meinung.

Gegeben  zu  Dreöden,  am  20sten  August  16323.

Freiherr  von  Mankeuffel.

Carl  August  Wilken,  8S.

Ausgegeben  zu  Dresden,  am  26sten  Novem#er  13825.