Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

( 132 ) 
40.) Bekanntmachung, 
die Polizeibehörde zu Dresden betreffend; 
vom 1 lten Juni 1831. 
N% Se. Königl. Majestät und des Prinzen Mitregenten Königl. Hoheit 
die erfolgte Organisation einer neuen Polizeibehörde für biesige Stade, mic der Benennung: 
Polizeideputation der Stade Dresden, 
so wie das darüber entworsene Regulativ zu genehmigen, gnädigst geruhet haben, so wird, 
Allerhöchster Anordnung zufolge, nachstehender Auszug aus gedachtem Regulative andurch 
zur allgemeinen Kenntniß gebracht und haben sich Alle, die es angeher, darnach zu achten. 
Dresden, den 1 16en Juni 1831. 
Königlich Süchsische Landesregierung. 
von Könnerißz. 
W. L. Ackermann, 8.
	        
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