Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

(fa144 ) 
O. 
Uibersetzung 
der zwischen der Koͤnigl. Saͤchsischen und der Koͤnigl. Spanischen Regierung 
ausgewechselten Freizügigkeits-Declaration. 
D. die Königlichen Regierungen von Sachsen und von Spanien übereingekom- 
men sind, die Arc der Erwerbung und Ausführung der hinkünftig den Scchsischen Un- 
certhanen in den Seaaten Sr. Katholischen Majestät, oder den Spanischen Unterthanen 
im Königreiche Sachsen zufallenden Gücer auf einen gleichen Fuß zu ordnen; so finder 
sich der Unterzeichnete ermächtigt, zu erklären und erklärt hiermit: daß das Heimfalls- 
recht und der Abschoß, wie solche im Königreiche Sachsen — in den Staaten Sr. Ka- 
tholischen Majestät — bestanden haben, oder noch bestehen möchten, binsschelich der den 
Uncerthanen Sr. Katholischen Majestät — den Sachsischen Uncerthanen — in diesen 
Landen zufallenden Erbschaften, aufgehoben seyn sollen, und daß die Spanischen — Sachsi- 
schen Uncerthanen demnach alles ihnen in Sachsen — Spanien — es sei durch Erb- 
schaft ab intestato, durch letztwillige Verordnung, oder durch jedes andre unter Leben- 
digen, oder auf den Todesfall geschlossene Geschäfe, zukommende bewegliche oder unbeweg- 
liche Eigenthum, Schuldfoderungen u. s. erwerben, besißen, auf Andre übertragen und 
ausfübren mögen, ohne deshalb zu wesentlichem Aufenthalte in Sachsen, — Spanien — 
noch zu Erlangung von Naturalisationsbriefen verbunden zu seyn; und daß dieselben hin- 
sichtlich der dem Fiscus, einzelnen Gemeinheiten und Sriftungen zu entrichtenden Abgaben 
und Gesälle, als die Seempelsteuer und die Abgabe für das Armuth, wie die eingebor- 
nen Schsischen — Spanischen Unterthanen, welchen sie hierdurch völlig gleichgestelle wer- 
den, behandelt werden sollen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.