Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

(au#uyn) 
  
  
  
Datum. Seite] Paragr. 
Kirchentrauer, s. Trauer. 
Kleibungsstücke, weibliche — deren Fertigung rc. durch Frauenspersonen, so 
wie Letzterer Unterrichtsertheilung im Schneidern betr. 3. Jan.5 
Klbppelzinsen, in die Erzgebirg. Rentämter zu zahlende — deren Weg gfall. 23. Febr. 54 
Kost des Jwanggesindes, s. Feiertage. 
Kosten in Steuersachen, s. Steuersachen. 
Krainer Weßsteinhändler, f. Slavonische Toofstricker. 
Kreis; und Amtshauptleute — deren Verhäleniß zu den Communalgarden. 13. Sept.285 
zum Justiz-Collegio. . 7-Nov332 6. 
Kriegs: Ministerium — dessen Eeschsfrskreis. 4 „" 328 D. 
Kriegs" Verwaltungs-= -Kammer — deren Geschäfte gehen auf das ie 
Ministerium über. . ,-,328 - 
— — — in weichen Fällen die derselben zeicher unter- 
geordnet gewesenen Beboͤrden, Beamten tc. künftig dem Kriegs= 
NMinisterio untergeordnet seien. . . . --335 11. 
— s. Justiz. 
Künste, zeichnende und bildende, s. Kupferstiche. 
Kupferstiche, Zeichnungen oder lithogr. Blätter — in wiefern auf selbige 
die gesetzlichen Bestimmungen gegen den Buͤchernachdruck anwendbar 
seien. . 10. Aug. 185 
— — s. Büchernachdruck. 
L. 
gandesbehörden — die an sie zu richtenden Eingaben, f. Geschäfts= und 
Curialstyl. 
— s. Ministerial-Departements. 
Landesbewilligung und Steuerausschreiben von 1830. — wie lange selbige 
und in wiefern die Sahlungsordnung der Steuercassen noch in 
Wirksamkeit bleibe. . 4 Sept. 239 
Landes-Direction — deren Ressortverhäleniß . . .—. . 7. Noo 332 8a. 
— — deren Competenz. . . . . . --333 Su- 
2 
— Justiz-Collegium — dessen Compekenz und Incumbem. . -- 3 84. 
— — — steht unter dem Justiz-Ministerio. * * 332 8a. 
— s. Landescegierung. 
kandesregierung — telche von deren Geschäftszweigen auf das Justiz“ Mi- 
nisterium übergehen. 4“ r* 331 
— an deren Stelle tritt einstweilen ein Landes— Justin Cob— 
legium und eine Landes-Direction. 4 1 332 8a. 
— deren Ein- und Abgangs-Bureau bleibt nurgenannten Ve- 
hörden gemeinschaftlich . T--333 sb« 
— die derselben zuständig gewesene Ertscheidung über Appella- 
tionen geht auf das ande#= Justiz-Collegium über. . .--334 Sk- 
Landes -Oekonomie-Manufaktur- und Commerzien-Deputation — 
deren Vereinigung mit der Landes-Direction. ... .--333 sp- 
Gesetzsammlung 1831. (3) 
 
	        
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