Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

. 108. 
109. 
110. 
( 281 ) 
10.) Verhältniß der Stände im Bezug auf das Scaaksgut und auf das Fi- 
deicommiß des Königlichen Hauses. 
11.) Petitionsrecht der Stände. 
12.) Deren Recht der Beschwerde. 
111. — Reche der Stände, Beschwerden der Unterthanen anzunehmen. 
112. 13.) Königliche Sanction der ständischen Beschlüsse in Landesangelegenheiten. 
113. 14.) Koönigliche Resolutionen auf die ständischen Anträge. 
113. 15.) Ständische Deputationen außer der Zeit des Landcags. 
III. Landtag und Geschäftsbetrieb bei selbigem. 
6. 115. 1.) Landeag. 
116. 
117. 
118. 
119. 
120. 
121. 
122. 
123. 
123. 
125. 
126. 
127. 
128. 
129. 
130. 
131. 
132. 
133. 
134. 
135. 
136. 
137. 
211111 
Zeit und Ort des Land: ags. Einberufung zu selbigem. 
Schluß und Verragung des Landtags, Auflösung der zweiten Kammer. 
Eröffnung und Entlassung der Ständeversammlung. 
Verboc eigenmächtiger Versammlungen. 
Landtagsabschied. 
Tage- und Reisegelder der Stände. 
Geschäftsbercicb bei dem Landrage. 
Separate Verhandlung und Curiarstimme jeder Kammer. 
Koönigliche Mittheilungen an die Kammern. 
Erörterung der Königlichen Anträge durch Deputationen. 
Depucarionen zu andern Berathungegegenständen. 
Mitwükung Königlicher Commissarien bei den Depukationen. 
Eingabe individueller oder amtlicher Ansichten an die Depukatienen. 
Berathungen der Kammern. 
Abstimmung und Beschlußfassung derselben. 
Separatstimme. 
Communicationen zwischen den beiden Kammern. 
Verhandlung zwischen beiden Kammern bei getheilter Ansicht. Verfabren, 
wenn ein Einverständniß niche erlangt wird. 
Gemeinschaftliche ständische Schriften. 
Verhältniß der Stände zu der obersten Staaksbehörde. 
Zutritt der Mitglieder des Ministerti und Königlicher Commissehien zu den 
Sitzungen der Kammern. 
Oeffentlich keit der Verhandlungen. 
Druck der Prokocolle über die Verhandlungen in den Kammern. 
Bezugnahme auf die Landtagsordnung.
	        
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