Object: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

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2 Halsbinden, 
2 Tuchhosen, 
1 Drillichhose, 
2 Unterhosen, 
1 Mantel, 
2 Paar Lederhandschuhe dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen, 
2 Paar vollkommen gute Stiefel (keine Schuhe), 
2 Hemden, 
1 Helm bz. Tschako mit Zubehör (ohne Haarbusch), 
1 Tornister mit Zubehör (die Unteroffiziere ebenfalls Mannschaftstornister mit Schnallen), 
1 Leibriemen mit Säbeltasche und Schloß, 
2 Mantelriemen, 
1 Brotbeutel, 
Piflasche, 
äbeltroddel, 
vordere Patrontaschen, 
dint; Patrontasche (die Unteroffiziere ebenfalls Mannschaftstaschen), 
Fet 
Kochgeschirr mit Zubehör, 
Gewehr mit 1 Gewehrriemen, 
Mündungsdeckel, 
Schraubenzieher, 
Seitengewehr, 
Mischstrick, 
Setbuche 
esangbuch, 
chießbuch, 
einer Spaten nebst Futteral (auch den Unteroffizieren), 
den Hornisten das Horn nebst Zubehör (Gewehr nebst Zubehör, Fettbüchse, die vorderen 
Patrontaschen und der Spaten kommen für die Hornisten und Lazarethgehülfen in Wegfall). 
Sämmtliche Sachen müssen neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des betreffenden 
Inhabers versehen sein. 
  
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75 S 
  
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V. Marschangelegenheiten. 
Sämmtliche Mannschaften haben für die Hin= und Rückreise, soweit angängig, die Eisenbahn zu 
benutzen und N# dementsprechend von ihren Truppentheilen für die Hin= und Rückreise (siehe 
III, 1b) mit Militär-Fahrscheinen zu versehen. 
Die Kosten für den Marsch von der Garnison nach dem Kommandoort werden seitens der 
Infanterie-Schießschule gezahlt und liquidirt. Die Truppentheile haben daher den Kommando- 
führern einen Ausweis über die Höhe des gebohlten Marschkosten-Vorschusses mitzugeben, damit 
diese der Infanterie-Schießschule über die wirklich entstandenen Kosten Rechnung legen können. 
VI. Geldverpflegung. 
Die kommandirten Mannschaften verbleiben im Etat ihres Truppentheils und erhalten für Rech- 
nung des Etats-Kapitels 24 Löhnung von der Infanterie-Schießschule, und zwar 
vom 11. September bis Ende Oktober. 
Es beziehen ferner von der Infanterie-Schießschule: « 
die Unteroffiziere 6 .K und die Gemeinen (ausschließlich Oekonomie-Handwerker) 3.4 
ulage monatlich. · 
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.Dersnfauterie-SießfchuleistvonjedemAufrückcnderKommandirtenineinehöhereLöhaung 
unter Angabe des Tages, von welchem ab dieselbe zahlbar ist, Kenntniß zu geben.
	        
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