Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

(S310 ) 
. 72. Bekanntmachung der Wahl. Schluß des Protocolls und Anzeige des Erfolgs. 
73. Erlöschung der Rechte der Wahlmänner mit dem Schlusse der Wahl. 
Vierter Abschnitt. 
Vorschriften für die Wahlen der Abgeordneten des Bauernstandes. 
. 74. Wahlbezirke. 
75. Wahl durch Wahlmänner. 
76. Stimmberechtigte bei Bestellung der Wahlmänncr. 
77. Mehrfache Angesessenheit und Mitbesitz mehrerer an einem Grundstücke. 
78. Commissarien 
79. Wahlabtheilungen. 
80. Obrigkeitliche Leitung der Wahlen in den Wahlabtheilungen. 
81. JZahl der Wahlmänner in einer Wahlathellung. 
82. Wahlabtheilung bei größern Dörfern. 
83. 
84. 3 Grundlisten. 
85. 
86. Wahl eines Wahlmanns für jede Abtheilung. 
87. Vorladung zur Wahl. 
88. 
89. 
90. 
91. 
92. 
93. 
94. Liste der Wahlmaͤnner des Wahlbezirks. 
25 Erfordernisse zur Wählbarkeit als Abgeerdneter. 
97. 
98 
99. 
100. 
101. Verladung der Wahlmänner zur Wahl der Abgeordneten. 
102. Verfahren bei der Wahl. 
103. Erlöschung der Rechte der Wahlmänner mit dem Schlusse der Wahl. 
Vecrfahren bei der Wahl der Wahlmänner. 
  
Steuer= und Wahl-Listen. 
  
. 104 Prüfung der Wahlhandlungen zu Bestellung der Abgcordneten aller Klassen, 
seitigung der 3weifel und Anzeige der Ergebnisse an die oberste Staatsbehärde. 
105. Legitimationen für die Abgeordneten aller Klassen. 
  
Ausgegeben zu Oresden, am 3ten October 1831.
	        
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