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Tagen ausreichen; wobei ihnen übrigens, wenn sie leiche verpacke und der Ein-
wirkung der äußern Lust ausgesetzt gewesen sind, der Aufenthalre in gesunden Ge-
genden angerechnee wird.
Doch sind sie, wenn auch dieser Aufenthale zehn Tage gedauert hak, vor dem
Einlaße nach Sachsen, wenigstens einmal zu desinficiren.
2.) Giftfangende Waaren, die in einer auswärtigen Contumazanstalt gelagerk haben
und desinsicirt worden sind, auf dem Weitertransporte aber einen angesteckten, oder
verdächtigen Ort passiren, sind zwar in der Regel der oben vorgeschriebenen Con-
tumaz und Reinigung zu unterwersen; wenn aber ihre guke rücheige Verpackung,
und daß sie durch den angestecklen, oder verdächtigen Ort, ohne Umladung und
ohne tagerung, transportirt worden, glaubhaft nachgewiesen werden kann, so ge-
nüpt eine einmalige Reinigung, oder auch Vercauschung der Emballage.
IV.
Das Einbringen von Lumpen, alten Kleidern zum Handel, Menschenhaaren und den
Abgängen bei der Wollmanufaktur, an sogenannten Enden, Trümmern, Fäden, Lesegarn
und Scheerwolle, bleibt auch sernerhin gänzlich verboten.
V.
Nicht giftfangende Gegenstände, ingleichen Fubrwerke und dazu gehöriges Ge-
schirr, sind keiner Contumaz, sondern nur einer dußern Reinigung der Emballage durch Ab-
seülen der Fässer und Kisten mit Wasser, Abreiben mit Sand und Wasser, Uiberstreichung
mit einer Auflösung von Chlorkalk, oder kräftige Räucherung, oder auch dem Wechsel der
Emballage zu unterwersen.
Die Beamten haben bei der Wahl dieser verschiedenen Mitcel auf die Beschaffenheie
der Waaren Rücksicht zu nehmen, damit dieselben nicht leiden.
VI.
Briese und andere Papiere sind blos zu durchräuchern und, infofern nicht bescheinige
ist, daß sie am Orte der Absendung bereits desinficirt worden, zu durchstechen und zu
durchräuchern.
Geldsendungen sind, wie nicht gifefangende Waaren, blos äußerlich zu reinigen. Es
werden jedoch die Empfänger, zu ihrer eignen Sicherheie, anermahne, die Emballage zu
vernichten, oder abzuwaschen und das Geld vor dem Gebrauche in einer Mischung von Was-
ser und Essig abzuspülen.
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