Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

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Straßen. Anmeldungsorte. 
5.) auf der Annaberg-Karlsbader . Wiesenthal, 
6.) - Schneeberg-Karlsbader . . Wildenthal, 
7.). Esger-Adorser. Unter-Brambach, 
8.) . Hofer . . . .UllitzundGaffenreuth, 
9.)--Göklitz-Neichenbacher . Oelisch, 
10.) - E.lsterwerda-Großenhainer . die Pfeife bei Frauenhain, 
11.) . Toergau-Eilenburger Taucha, 
12.)= Oelisscher . . Wiederitzsch, 
13.) Halleschen . . Haynichen, 
14.) 
) . Cassel-Merseburger k . die hollaͤndische Windmuͤhle, 
15.) -Ê-- Frankfurt-Luͤtzener . . Marfkranstaͤdt, 
16.) . Zeißb= Pegauer . . .Degau und Zwenkau, 
17.) Altenburg- Bornaischen . Borna. 
2. 
Uiberdies haben Alle, welche aus angesteckten oder verdaͤchtigen Orten kommen, oder 
dergleichen auf ihrer Reise beruͤhrt haben, sich der vorgeschriebenen Contumaz, wobei ihnen 
jedoch der Aufenthalt in unverdächtigen angerechnet wird, so wie der Reinigung in den 
bierzu verordneten Anstalten zu unterwerfen. 
Dergleichen Anstalten bestehen dermalen zu: 
Reitzenhain, an der §. 1. unter 4. benanncen Straße, zu Oelisch an der Straße 
unter 9. 
auf der Pfeise bei Großenhain, an der Seraße uncer 10., und 
zu Lutzschena, an der unter 1 3. aufgesührten Straße. 
3. 
Diejenigen In- oder Auslaͤnder, welche auf der Wurzner, Grimmaischen obder Reitzen- 
bainer Straße nach Leipzig kommen, haben sich uͤberdies einer resp. anderweiten Pruͤfung 
ihrer Legitimationen bei den zu 
Borsdorf, Liebertwolkwitz und Wachau 
errichteten Anmeldungsposten zu untecwerfen. 
Sollte hierbei besunden werden, daß Reisende, oder Fuͤhrer von Waarentransporten, 
welche aus dem Auslande kommen, die H. 1. und 2. gegebenen Vorschriften hinterzogen 
haͤtten, so wird wider selche, nach der bestehenden allg?meinen gesetzlichen Anordnung, auch, 
nach Befinden, mit deren gaͤnzlichen Zuruͤckweisung verfahren werden.
	        
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