Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

MG. 51 
Arbeiten gestattende Wägungseinrichtungen zugelassen, bei welchen das Gewicht der 
verschiedenen Lasten nicht ausschließlich durch die Gegenwirkung entsprechender Gewichts- 
stücke oder verschiebbarer Laufgewichte, sondern entweder ganz oder zum Theil durch 
die unmittelbare oder mittelbare Beobachtung des jedesmaligen Neigungswinkels 
eines Hebelsystems ermittelt wird. Die Veränderungen dieser Neigungswinkel, welche 
von dem Verhältniß der jedesmaligen Last oder des durch sie ermittelnden Theiles 
derselben zu einem und demselben festen Gegengewicht oder zu der Elastizität von 
Federn abhäugig sind, werden hierbei auf Kreisbogeneintheilungen oder auf Ziffer- 
blättern ablesbar gemacht.“ 
München, den 2. Februar 1893. 
Königl. Uormal-Aichungs-Wommission. 
Ministerialrath v. Nies. 
Nr. 2254. 
Bekanntmachung, die Besetzung des k. b. Landesversicherungsamtes betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Im MNamen Seiner Masjestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreiches Bayern Ver- 
weser, haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, an Stelle des ausscheidenden Ober- 
regierungsrathes und Abtheilungsvorstandes bei der Generaldirektion der k. Staatseisenbahnen 
Robert Hauck den im k. Staatsministerium des k. Hauses und des Acußern in Verwendung 
stehenden Oberinspektor bei der Generaldirektion der k. Staatseisenbahnen Heinrich Frauen- 
dorfer vom 16. Februar ds. Is. an zum ständigen Mitgliede des k. b. Landesversicherungs- 
amtes zu ernennen. 
München, den 7. Febrnar 1893. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
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