Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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1 Dem Beschlusse des Landrathes, für die neu zu errichtende Baugewerkschule in 
Passau einen Jahreszuschuß von 2000 -JX zu bewilligen und die für 1899 treffende Jahres- 
qduote dieses Zuschusses auf die Kreisreserve zu übernehmen, ertheilen Wir Unsere Ge- 
nehmigung. 
2. Dem Beschlusse des Landrathes wegen Ankaufs eines Grundkomplexes von 19 Tag- 
werk 23 Dezimalen zur Vergrößerung des Schulgutes der Kreisackerbauschule in Schönbrunn 
und wegen der Deckung des Kaufpreises ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
3. Dem Beschlusse des Landrathes wegen Erhöhung der Naturalverpflegungsbeiträge 
für die Haltung von Schulgehilfen ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
4. Den Beschlüssen des Landrathes, zur Förderung des gewerblichen Unterrichts im 
Regierungsbezirke 200 für Stipendien an Schüler der Schnitzerschule in Kötzting, 
600 zur Errichtung einer Fachschule für Glasindustrie in Zwiesel, und je 5000 M. 
für die neu zu errichtenden vierklassigen Realschulen in Deggendorf und Pfarrkirchen als 
Jahresbeitrag zu bewilligen und zugleich, wie bei den übrigen Realschulen des Kreises, den 
Bedarf für die Gehaltsaufbesserungen der pragmatischen und nichtpragmatischen Beamten 
und Bediensteten dieser beiden Realschulen auf den Kreis zu übernehmen, ferner die Mittel 
für eine weitere Professorenstelle an den Realschulen Niederbayerns zur Verfügung zu stellen, 
ertheilen Wir Unsere Genehmigung. Das Staatsministerium des Innern für Kirchen- 
und Schulangelegenheiten wird die zur Errichtung der beiden neuen Realschulen noch er- 
forderlichen weiteren Verhandlungen pflegen. 
5. Den Beschlüssen des Landrathes hinsichtlich der Abänderung der Dienstesinstruktion 
für das Pflegerpersonal der Kreisirrenanstalt Deggendorf und hinsichtlich Einrichtung der 
elektrischen Beleuchtung in dieser Anstalt, sowie den übrigen zu Kap. VI. § 2 und 9 der 
Kreisausgaben gefaßten Beschlüssen des Landrathes ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
6. Dem Beschlusse hinsichtlich der Ueberweisung eines Theiles der durch gemeinsame 
Konkurrenzleistungen der Kreisgemeinde und der Ortsgemeinde Reding entstandenen Alluvion 
am Inn bei Reding zwischen Kilometer 35 B und 36 A an letztere Ortsgemeinde und 
bezüglich der Ausscheidung des der Kreisgemeinde verbleibenden Alluvionsrestes nach Ver- 
hältniß der beiderseitigen Leistungen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
7. Die vom Landrathe bezüglich der Förderung von Kulturunternehmungen, namentlich 
durch Ausbau des kulturtechnischen Dienstes, der Milchwirthschaft, des Obstbaues, der Rind- 
vieh= und Pferdezucht gefaßten Beschlüsse zeigen ein reges Interesse und Verständniß für 
die Bedürfnisse der einschlägigen Betriebszweige der Landwirthschaft. Wir ertheilen daher 
diesen Beschlüssen gerne Unsere Genehmigung.
	        
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