Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

M 36. 437 
Nr. 4561II. 
Bekanntmachung, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. 
fl. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern. 
Auf die am 20. ds. Mts. zur Eröffnung gelangende Lokalbahn von Kirchenlamitz 
nach Weißenstadt mit Flügelbahn zum südwestlichen Ende von Weißenstadt finden die 
Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns (Bekanntmachungen 
vom 10. Dezember 1892, 22. Mai 1897 und 14. Juni 1898 — Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatt 1892 S. 912 ff., 1897 S. 209 f. und 1898 S. 327 f.) Anwendung. 
München, den 16. Juli 1899. 
Dr. Frhr. v. Crailsheim. 
  
Nr. 13487. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einvernehmen mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung von heute wurde der Aktiengesellschaft Haus für Handel und 
Gewerbe in München die Genehmigung zur Ausgabe 3% iger Schuldverschreibungen auf 
den Inhaber im Gesammtbetrage von 1300000 (eine Million dreihunderttansend Mark), 
welche auf dem Anwesen der Gesellschaft Hs.-Nr. 8 am Maogximiliansplatze dahier an erster 
Stelle hypothekarisch versichert und vom 1. Jannar 1910 ab bis längstens 31. Dezember 1950 
durch Ausloosung oder freihändigen Ankauf rückzahlbar sind, ertheilt. 
München, den 18. Juli 1899. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
Annahme fremder Dekorationen. haben Sich unter'n 10. Juli 1899 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Schloß- 
warte Nepomuk Kamberger in Regensburg 
für die ihm von Seiner Majestät dem 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= Deutschen Kaiser und König ven preußen 
  
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs.
	        
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