ler Johannes Hauser zu Plochingen,
Oberamts Ehlingen, Inten, Imploraten,
Producenten, Aten, Urkunden-Diffession,
jetzt Bewels durch Handschriften-Vergleichung
betreffend, wurde der am 23.
August 18:f0 erdffnete unterrlchterliche
Bescheld durch Erkenntniß vom :: May,
ins. 21. Juni, unter Wergleichung der
Kosten dleser Instanz abgeändert.
15. In der Appellatlonssache von dem
Scadtgerichte Stuttgart zwischen dem
Kaufmann Buzhuber zu Blaubeuren,
Liquldanten, Appellanten, und der Deblemasse
des Handelsmanns Jakob Frlederich
Weiß zu Stuttgart, Liquldatin,
Appellatin, eine Schuldferderung betreffend,
wurde vermoge Beschlusses vom
9. May, und ins. 13. Juni, die Berufung
wegen Versäumnisses der Nothfrist
zu Einreichung der Beschwerde:
schrift für verlassen erkiärt, und der
Ant die Bezahlung der Proceß-Kosten
dleser Instanz verurthelle.
47. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis.
1.) Crimisal-Senat.
Am 1. Juni wurde:
1. Christian Krohmer, von Frickenhausen,
Oberamts Nürtingen, wegen zweier
zwar unbedeutender aber wlederbolter
Diebstähle, sodann wegen wiederholten
Concubinats und wegen Vaglrens, neben
der Verbindlichkelt zum Ersotze des Gestohlenen,
seiner Verhaft= und eines angemessenen
Theils an den Untersuchungs-Kosten,
zu einer sechsmonatlichen
Festungs-Arbeitsstrafe und zu nachheriger,
wenigstens drelimonatlicher Elnschließung
in ein Zwangs Arbeitshaus,
unter Vorbebalt eines Straf-Zusatzes
für den Fall, daß durch weitere Nachforschung
die verübten Dlebstähle als Dritte
sich berausstellen sollten, verurtoellt.
Am 8. Junl ist:
3. der zu Horb in Untersuchung gekommene
Conrad Meßmer, von Oeffingen,
Oberamts Riedlingen, wegen dreier
im rechtlichen Sinne wiederholter, durch
Elnbruch guallsieirter und dem Betrage
nach bedeutender Diebstéhle, wovon
der eine in Genossenschost sehr gefährlicher
Gauner verübt wurde, sodann wegen
wiederholten Concublnats und wlederholten
Vaglrens, auch wegen längere
Zelt fortgesesten Lügens, zu drei und
einhalb ähriger Zuchthaussttrafe nebst