Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

594 
I. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1904. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1904 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamts-Blatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1906. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Oberbayern beträgt für das Jahr 1906 
13 612 436 4 11 J,, wovon ein Steuerprozent auf 136 124 + 36 J4 sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1906. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die vom Landrate bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und gefaßten 
Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Dem Beschlusse des Landrats wegen Aufstellung eines vierten Kreisschulinspektors 
haben Wir bereits am 23. Februar 1906 Unsere Genehmigung erteilt. Gerne haben 
Wir hiebei von diesem erneuten Beweise der Fürsorge des oberbayerischen Landrats für das 
Volksschulwesen Kenntnis genommen. 
2. Hinsichtlich der Genehmigung der vom Landrate beschlossenen Bereitstellung ver- 
mehrter Mittel für Freiplätze im Zentralblindeninstitute zu München verweisen Wir auf die 
Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten 
vom 18. Februar 1906 Nr. 2960. 
3. Der Landrat hat für die vollständige Ausgestaltung der K. Gisela-Kreisrealschule 
in München die Mittel zur Errichtung je einer pragmatischen Lehrstelle für die Handels- 
wissenschaften, für die neueren Sprachen und für die Mathematik, sowie eines Musfiklehrers, 
sodann für die Realschulen Wasserburg und Weilheim die Mittel zur Schaffung von prag- 
matischen Lehrstellen für Latein behufs Angliederung von Lateinklassen bewilligt. Wir haben
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.