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(1) Wenn diese Produkte*) in dichten, gut verschlossenen Ballons, Flaschen
oder Kruken verschickt werden, so müssen die Behälter unter Verwendung geeigneter
Verpackungsstoffe in starke, mit guten Handhaben versehene Ubergefäße
(Weiden= oder Metallkörbe, Kübel oder Kisten) fest eingesetzt sein.
Die Anderungen treten sofort in Kraft.
München, den 17. Februar 1908.
v. Frauendorfer.
*) Die Vorschrift bezieht sich auf: Flüssige Mineralsäuren aller Art.
Ordens-Verleihungen.
Im Namen Seiner Majestät des Hönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
nachstehende Ordensauszeichnungen zu verleihen:
unterm 2. Februar 1908
den Militär-Verdienstorden II. Klasse
mit Stern:
dem K. Sächsischen Generalleutnant Barth,
Kommandeur der 4. Diovision;
denselben Orden IV. Klasse mir der Krone:
dem K. Sächsischen Oberstleutnant von
Issendorff beim Stabe des 3. Infanterie-Regiments
„Prinz-Regent Luitpold vor
Bayern“;
das Verdienstkreuz des Ordens vom
heiligen Michael:
dem K. Siächsischen Hofkanzlisten Max
Heeger;
die silberne Medaille des Verdienstordens
vom heiligen Michael:
dem Silberkammergehilfen Friedrich Hantke;
unterm 8. Februar 1908 dem Kaiserlichen
Statthalter in Elsaß-Lothringen, General der
Kavallerie und Generaladjutanten Seiner
Majestät des Deutschen Kaisers und Königs
von Preußen, Karl Grafen von Wedel,
den Haus-Ritterorden vom hl. Hubertus und
dem bei dem Kaiserlichen Statthalter in
Elsaß-Lothringen kommandierten K. Preußischen
Major von Donop den Militär-Verdienstorden
IV. Klasse mit der Krone.