Geseh-und Verurdnugs-gurt!
für das
Königreich Bayern.
Nr. 7.
München, den 30. Jannar 1908.
Inha lt
Geset bom, * Januar 1908, die Aufwandsentschädigung der Landtagsabgeordneten betreffend. — Staatsdienst-Nachricht.
Gesetz, die Aufwandsentschädigung der Landtagsabgeordneten betreffend.
Im Namen Seiner Mafestät des Königs.
Luitpold,
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Begent.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrates mit Beirat und Zustimmung der
Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten unter Beobachtung der in
Titel X § 7 der Verfassungsurkunde vorgeschriebenen Formen beschlossen und verordnen,
was folgt:
Art. 1.
Jeder Abgeordnete erhält für die Dauer einer Session, in der dem Landtag das Budget
vorgelegt wird (ordentliche Session), eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 3600 ,
die am Schlusse jeden Monats vom Tage der Eröffnung des Landtags an in höchstens
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