Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Geseh-und  Verurdnugs-gurt!

für  das

Königreich  Bayern.

Nr.  7.

München,  den  30.  Jannar  1908.

 

 

Inha  lt

Geset  bom,  *  Januar  1908,  die  Aufwandsentschädigung  der  Landtagsabgeordneten  betreffend.  —  Staatsdienst-Nachricht.


 

 

Gesetz,  die  Aufwandsentschädigung  der  Landtagsabgeordneten  betreffend.

Im  Namen  Seiner  Mafestät  des  Königs.
Luitpold,

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Begent.

Wir  haben  nach  Vernehmung  des  Staatsrates  mit  Beirat  und  Zustimmung  der
Kammer  der  Reichsräte  und  der  Kammer  der  Abgeordneten  unter  Beobachtung  der  in
Titel  X  §  7  der  Verfassungsurkunde  vorgeschriebenen  Formen  beschlossen  und  verordnen,
was  folgt:

Art.  1.

Jeder  Abgeordnete  erhält  für  die  Dauer  einer  Session,  in  der  dem  Landtag  das  Budget
vorgelegt  wird  (ordentliche  Session),  eine  Aufwandsentschädigung  von  insgesamt  3600  ,
die  am  Schlusse  jeden  Monats  vom  Tage  der  Eröffnung  des  Landtags  an  in  höchstens

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