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Weiter für das rechtsrheinische Bayern:
6. Die Aufstellung des Fahrplans im Eisenbahn- und Schiffahrtverkehr einschließlich
des Fahrplans für die Feriensonderzüge.
7. Die Bearbeitung des Übereinkommens über das Abwarten und Nachführen verspäteter
Anschlußzüge und die Bearbeitung der Wartezeitentabelle.
8. Die Vertretung der Staatseisenbahnverwaltung bei den Verhandlungen über den
Personenzugsfahrplan und die Wagenbeistellung im Verkehr mit den außerbayerischen Ver-
waltungen.
9. Die Aufstellung des Zugbildungsplans für Schnell= und Eilzüge, soweit sie Wagen
führen, die von oder nach Strecken fremder Verwaltungen übergehen.
10. Die Festsetzung der regelmäßigen Postwagenläufe in Schnell-, Eil= und Personen-
zügen.
11. Die Bearbeitung und die Veröffentlichung der Beförderungsbestimmungen, der
Tarifsätze und der Tarifvorschriften für die Abfertigung von Personen, Reisegepäck, Expreß-
gut, Leichen und von Hunden in Begleitung von Reisenden im inneren Verkehr der Staats-
eisenbahnen sowie in den Verbandsverkehren, ferner im Verkehre der übrigen von der Staats-
eisenbahnverwaltung betriebenen Unternehmungen.
12. Die Bearbeitung der in den Verbandsverkehren bestehenden Ubereinkommen für die
Beförderung von Personen, Reisegepäck, Expreßgut und Leichen.
13. Die Vertretung der Staatseisenbahnverwaltung in den Personentarifverbänden.
14. Die Vereinbarung der Grundsätze über die Verteilung der Einnahmen in den
Personentarifverbänden unter Mitwirkung der Verkehrskontrolle I, soweit deren Dienstführung
beeinflußt wird, und die Aufstellung der aus den direkten Tarifen sich ergebenden Anteile der
Bayerischen Staatseisenbahnverwaltung.
15. Die Erledigung der Ansprüche auf Rückvergütung von Personenfahrgeldern und
von Fracht für Reisegepäck, Expreßgut und Leichen in den Verbandsverkehren, dann die
Behandlung der Verschleppungen von Reisegepäck und Expreßgut in diesen Verkehren.
16. Die Aufsicht über die Privatbahnen (ausnahmlich der Straßenbahnen) und Privat-
schiffahrtsunternehmungen hinsichtlich des Fahrplans, dann der Beförderungsbestimmungen und
Tarife für den Personen= und Gepäckverkehr.
17. Die Mitwirkung bei der Behandlung von Verkehrsstörungen im direkten Personen-
und Gepäckverkehre, soweit Tariffragen in Betracht kommen.
18. Die Besorgung der statistischen Arbeiten, soweit nicht andere Dienststellen hiemit
befaßt sind.