Nr. 10. 227
sich die von der Firma „Frankfurter Emaillier-Werke Otto Leroi in Neu-Isenburg“ her-
gestellten Tafeln, die für Bayern von dem Emaillier-Werk Hans Fink in München, Walther—
straße 25, angefertigt werden. Da sich sämtliche Bundesregierungen mit der Einführung
dieser Tafeln im allgemeinen einverstanden erklärt haben, wurde deren Anbringung an den
in Frage kommenden Staatsstraßenstrecken durch Ministerialentschließung vom 14. Juli 1908
angeordnet; den Distriktsgemeinden und Gemeinden wurde die Anbringung an den Distrikts-
straßen und Gemeindewegen anempfohlen.
4. Die Bestimmung, daß Wegesperrungen, die nicht nur vorübergehender Natur
sind, durch Vermittlung des Bayerischen Automobil-Klubs dem Kaiserlichen Automobil-Klub
mitzuteilen sind, wird hiemit in Erinnerung gebracht.
Eine Zusammenstellung aller verbotenen Straßen im ganzen Reiche gelangt alljährlich
auch in dem Jahrbuche des Kaiserlichen Automobil-Klubs und der mit ihm im Kartell-
verbande stehenden deutschen Automobil-Klubs zum Abdruck.
Zu § 22.
Es empfiehlt sich, über etwaige Genehmigungsgesuche den Bayerischen Automobil-Klub
gutachtlich einzuvernehmen.
Zu § 26.
In der Unfallstatistik spielen Mängel der Kraftfahrzeuge (Versagen von Steuer oder
Bremse, Bruch von Bestandteilen 2c.) eine gewisse — im Vergleich mit anderen Ursachen aller-
dings untergeordnete — Rolle. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, von der Maßregel der
rechtzeitigen Nachuntersuchung entsprechenden Gebrauch zu machen. Dabei ist auch auf die
Ersetzung veralteter Einrichtungen, namentlich zur Vermeidung von Belästigungen durch Lärm,
Rauch und üblen Geruch, hinzuwirken.
Schließlich wird auf die Bekanntmachung der K. Staatsministerien des Innern und
der Finanzen vom 21. August 1908, Gebührenerhebung beim Vollzuge der oberpolizeilichen
Vorschriften vom 17. September 1906 betreffend (Min.-Amtsblatt S. 415, Finanz-
ministerialblatt S. 143), hingewiesen.
München, den 24. Februar 1909.
J. A.
v. Prettreich. Staatsrat v. Pausch.