Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 19. 363 
2. XVII. Achtes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Brandeis a. d. Elbe.“ 
Anlage II. 
a) In Osterreich. 
3. XXI. Erstes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Warnsdorf.“ 
4. XXV. Fünftes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Brandeis a. d. Elbe."“ 
Berlin, den 19. März 1909. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
  
Nr. 10280. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Vereinsbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb 
der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende auf den Inhaber lautende, 
in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 .X eingeteilte zu 4% verzinsliche 
Hypothekenpfandbriefe in den Verkehr zu bringen: 
1. fünf Serien (64 mit 68), unverlosbarer, vom 1. April 1909 an innerhalb 
längstens 70 Jahren im Wege der Kündigung oder des freihändigen Rückkaufs 
einzulösender Hypothekenpfandbriefe im Gesamtbetrage von 5 Millionen Mark, 
bei denen jedoch die Bank bis 1. April 1919 auf das Recht der Kündigung 
verzichtet hat; 
2. eine Serie (69) innerhalb des gleichen Zeitraums im Wege der Kündigung, 
Verlosung oder des freihändigen Rückkaufs einzulösender Hypothekenpfandbriefe im 
Betrage von 10 Millionen Mark. 
München, den 15. April 1909. 
J. A. 
Staatsrat v. Krazeisen.
	        
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