Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Nr. 41070. 
Bekanntmachung, Auflösung und anderweitige Organisation von Forstdienststellen betreffend. 
fl. Staatsministerium der Finanzen, 
Ministerial-Forstabteilung. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben mit allerhöchster Entschließung vom 22. Dezember 1909 anzuordnen geruht, daß 
beginnend vom 1. Jannar 1910 
1) der Sitz des Forstamtes Vorbach nach Ebern verlegt werde und dieses Forstamt 
künftig die Bezeichnung „K. Forstamt Ebern“ führe, 
2) das Forstamt Bildhausen und die Försterstelle in Würzweiler, Forstamts 
Kriegsfeld, aufgelöst und 
3) die Stellen eines exponierten Forstamtsassessors in Bildhausen, Forstamts 
Münnerstadt, und eines Försters in Vorbach, Forstamts Ebern, neu errichtet werden. 
München, den 5. Januar 1910. 
v. Pfaff. 
—.— 
Nr. 36512. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Vereinsbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb 
der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende auf den Inhaber lautende, in 
Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 eingeteilte Schuldverschreibungen 
in den Verkehr zu bringen: 
eine Serie (93) 4% iger, vom Ausstellungstage an innerhalb 70 Jahren im Weg 
der Kündigung, der Verlosung oder des freihändigen Rückkaufes einzulösender Hypotheken- 
pfandbriefe im Betrag von 10 Millionen Mark. 
München, den 6. Januar 1910. 
J. A. 
Staatsrat v. Krazeisen.
	        
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