Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

gaat 
    
Geseh= und Verordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 43. 
München, den 19. August 1910. 
Inhalt: 
Gewerbsteuergesetz vom 14. August 1910. 
  
  
  
  
Gewerbsteuergesetz. 
Im Mamen Seiner Majestät des Rönigs. 
Kustpoln. 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Gayern, 
Begent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrats mit Beirat und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt: 
I. Stenerobjekt und Stenerpflicht. 
Art. 1. 
Der Gewerbsteuer unterliegen die in Bayern betriebenen Gewerbe einschließlich des 
Bergbaues und der auf Ausbeutung von Steinbrüchen und Gewinnung von Kalk, Zement, 
Ton u. dgl. gerichteten Unternehmungen. 
95
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.