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gebiete Nr. III (Bekanntmachungen vom 28. Oktober und 10. November 1910 —
GVBl. S. 1016 und 1027 —) wird aufsgehoben.
München, den 25. April 1911.
J. A.
Ministerialrat Henle.
Erhebung in den Grafenstand.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
den Staatsminister des Königlichen Hauses
und des Außern, K. Kämmerer, Staatsrat
i. o. D., Vorsitzenden im Ministerrate 2c.
Dr. Klemens Freiherrn von Podewils-
Dürniz und den Kriegsminister, K. Käm-
merer, Staatsrat i. o. D, General der In-
fanterie, Generaladjutanten Karl Freiherrn
von Horn mittels Diploms vom 6. März
1911 in den erblichen Grafenstand des König-
reichs zu erheben.
Erhebung in den Adelsstand.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich mittels Diploms vom 1. März
1911 allergnädigst bewogen gefunden, den
K. Geheimen Rat und Leibarzt, Universitäts-
professor 2c. Dr. Otmar Ritter von Angerer
in den erblichen Adelsstand des Königreichs
mit dem Prädikate „von"“, unter Vorbehalt
des von ihm bereits erworbenen persönlichen
Rechtes auf den höheren Adelsgrad (Ritter),
zu erheben. ·
KönigtichAlleryöchsteGeneymiguugznr
Annahme einer fremden Dekoration.
— —
Im Namen Seiner Muajestäͤt des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit—
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 17. April 1911 aller-
gnädigst bewogen gefunden, dem in Diensten
Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Leopold
von Bayern stehenden Leibjäger Joseph Renoth
in München die Bewilligung zur Annahme
und zum Tragen der ihm von Seiner Majestät
dem König von Montenegro verliehenen
K. Montenegrinischen Verdienstmedaille in
Gold zu erteilen.