36 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Februar 10.)
„Wenn verschiedene Blätter und auch solche, die hier in Hamburg
erscheinen, aus den zitierten Randbemerkungen des Fürsten Bismarck und
aus dem Gewicht, welches er vor weiterem Vorschreiten auf Sicherung des
Einvernehmens mit England legte, den Schluß glauben ziehen zu können,
daß der frühere Kanzler sich bereits mit der Absicht getragen habe, die
Sphäre unserer Wirkung in Afrika so weit einzuschränken, wie es heute der
Fall ist, so ist dieser Schluß doch ein sehr gewagter, und auch nicht gerechtfertigt
durch den Umstand, daß die Rede des heutigen Kanzlers diese Meinung
zulässig erscheinen läßt, ohne sie auszusprechen. Wir halten daher die
Aeußerung des „Hamburgischen Korrespondenten"“, „der Reichskanzler habe
die Behauptung, Fürst Bismarck hätte den Vertrag nicht geschlossen, in
schlagender Weise widerlegt,“ nach dem bisher der Oeffentlichkeit vorliegenden
Material für unerwiesen.
„Herr von Caprivi erklärt nicht, daß er bei seinem Amtsantritt die
Verhandlungen in einer Lage gefunden habe, welche einen Abschluß des
deutsch-englischen Vertrages vom 1. Juli 1890 geschäftlich geboten oder doch
den Verzicht darauf schwierig gemacht hätte. Er macht hierbei die Mitteilung,
er habe sich bei seinem Amtsantritt davon überzeugt, was für Vorgänge
da seien und was für einen Standpunkt die Regierung eingenommen
habe. Er sagt aber nicht, daß er sich durch Rücksprache mit seinem Vorgänger
darüber vergewissert habe, und wir nehmen nach dem Wortlaute
seiner Rede an, daß er seine Kenntnis über den damaligen Standpunkt der
Regierung lediglich durch Einsicht der Akten gewonnen hat. Er würde sonst
gewiß nicht nur fragmentarische Marginalbemerkungen seines Vorgängers
angeführt, sondern sich auch auf den Inhalt der mündlicheu oder schriftlichen
Aeußerungen über den status quo bei Uebernahme des Amtes bezogen
haben. Herr von Caprivi rechtfertigt den Vertrag auch in der Hauptsache
nicht als ein Zwangsergebnis der übernommenen Geschäftslage, sondern als
ein Abkommen, welches sich vermöge der Vorteile, die es Deutschland gewährt,
sachlich empfohlen habe. Der Inhalt seiner Rede vertritt den Abschluß
objektiv, als einen für das Reich nützlichen und verdienstlichen. Die Auffassung
wird allerdings abgeschwächt durch den Versuch, einen Teil der Verantwortlichkeit
für den Abschluß auf seinen Vorgänger im Amte zu übertragen
und demselben einen Anteil an dem Verdienste des Vertragsabschlusses
zuzuweisen, einen Anteil, welchen Fürst Bismarck niemals für sich in Anspruch
genommen hat. Wir dürfen vielmehr nach Veröffentlichungen von
Interviewern aus dem vorigen Jahre annehmen, daß der frühere Kanzler
ausdrücklich gesagt hat, er würde, wenn er noch im Amte gewesen wäre, zu
dem Abschlusse über Sansibar nicht geraten haben. Er legt, wie auch aus dem
Inhalt seiner von seinem Nachfolger veröffentlichten vertraulichen Marginalien
hervorgeht, hohen Wert auf die Uebereinstimmung mit England, generell
sowohl als auch in Ost-Afrika, wir vermuten aber, daß er an volle Gegenseitigkeit
dieser Wertschätzung bei Lord Salisbury stets geglaubt hat, aber
nicht an das Bedürfnis und noch weniger an die Notwendigkeit, die Fortdauer
der englischen Freundschaft durch das fragliche Abkommen zu sichern;
er hatte an der Festigkeit dieser Freundschaft, solange Salisbury im Amte
ist, aus allgemeinen politischen Gründen überhaupt keinen Zweifel.“
10. Februar. Das Abgeordnetenhaus nimmt ein Wildchadengesetz
in dritter Lesung mit allen gegen einige konservative
Stimmen an, nachdem Minister v. Heyden erklärt hat, er könne
zwar, da er mit manchen Bestimmungen nicht übereinstimme, das