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Concurse, hierländische, — inwiefern von Angehörigen gewisser Staaten, wenn
sie als Gläubiger darin ihre Forderungen anmelden, die erforderliche
Einreichung gerichtlicher Proceßvollmachten nicht weiter verlangt wird
Creditverein, erbländischer, ritterschaftlicher, — wie die bereits in das Grund-
und Hypothekenbuch eingetragenen Forderungen anderer Personen, welche
durch Cession an selbigen gelangen, im Grund= und Sypothekenbuche
zu bemerken sind
Crimin algesetzbuch — die Bestimmungen in den Artikeln 8. 22 und 62
desselben in Bezug auf körperliche Züchtigung werden aufgehoben
Cultusministerium — dessen Leitung wird dem Staatsminister Dr. Held
provisorisch übertragen . .. .
D
*
Dänemark, Königreich, — Verbot der Ausfuhr
Pferden und Schiffsbauholz dahn
Dampfkessel — polizeiliche Vorschriften über deren Beaufsichtigung
Deutsches Volk — Reichsgesetz über dessen Grundrechte .
—-——«’lussuhrungeinigerBestimmungenmdenssst6 8 9, 10 u.
16 der Grundrechte desselben
Deutschkatholiken — Statut über die Wirksamkeit des Landeskirchenvor—
standes derselben.
Deutschland — Wahl eines Nationalrertreters für den 15ten, 16ten und
19ten Bezirk für das zwischen dessen Regieruugen und dem Volke zu
Stande zu bringende Verfassungswerk
von Munitionsgegenständen,
Dienstreserve — an welchen Tagen die dazu gehörigen Mannschaften zum
Behuf der anderweiten Untersuchung ihrer Fähigkeit zum Militärdienste
sich alljährlich zu stellen haben
— Einübung der dazu gehörigen Mannschaften aus den Alterscl assen
der Jahre 184.—1847
Dippoldiswalde, Stadt,
Sparcasse .
Doctorwürde, von der philosophischen Faeultät einer gusländischen Univer-
— Bestätigung des Reoꝛl ativs für die dasige
sität an Inländer ertheilte, — inwiefern wegen des Anerkenntnisses
derselben die Verordnung vom 24sten April 1841 theilweise aufgeho-
ben wird
Dresden, Residenzstadt, — Anwendung der Bestimmungen der Verordnung
vom 7ten Mai 1849 über das Verfahren bei Slbrungen der öffent-
lichen Ruhe und Sicherbeit auf selbige
— wird in Kriegsstand versetzt
/ E.
Ehrenstein, Carl Wolf, von, Geheimer Finanzrath, — wird zm Vorstande
des Finanzministeri# ernannt
— erhält den Auftrag in den evangelischen Angelegenheiten.
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24
Tag.
April
Aug.
April
Febr.
April
Sept.
März
April
Febr.
12 Jan.
7 Jan.
5 März
Mai
Juni
Nov.
März
Mai
Febr.
Seite.
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S
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