Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

ANXII ) 
  
Concurse, hierländische, — inwiefern von Angehörigen gewisser Staaten, wenn 
sie als Gläubiger darin ihre Forderungen anmelden, die erforderliche 
Einreichung gerichtlicher Proceßvollmachten nicht weiter verlangt wird 
Creditverein, erbländischer, ritterschaftlicher, — wie die bereits in das Grund- 
und Hypothekenbuch eingetragenen Forderungen anderer Personen, welche 
durch Cession an selbigen gelangen, im Grund= und Sypothekenbuche 
zu bemerken sind 
Crimin algesetzbuch — die Bestimmungen in den Artikeln 8. 22 und 62 
desselben in Bezug auf körperliche Züchtigung werden aufgehoben 
Cultusministerium — dessen Leitung wird dem Staatsminister Dr. Held 
provisorisch übertragen . .. . 
D 
* 
Dänemark, Königreich, — Verbot der Ausfuhr 
Pferden und Schiffsbauholz dahn 
Dampfkessel — polizeiliche Vorschriften über deren Beaufsichtigung 
Deutsches Volk — Reichsgesetz über dessen Grundrechte . 
—-——«’lussuhrungeinigerBestimmungenmdenssst6 8 9, 10 u. 
16 der Grundrechte desselben 
Deutschkatholiken — Statut über die Wirksamkeit des Landeskirchenvor— 
standes derselben. 
Deutschland — Wahl eines Nationalrertreters für den 15ten, 16ten und 
19ten Bezirk für das zwischen dessen Regieruugen und dem Volke zu 
Stande zu bringende Verfassungswerk 
von Munitionsgegenständen, 
Dienstreserve — an welchen Tagen die dazu gehörigen Mannschaften zum 
Behuf der anderweiten Untersuchung ihrer Fähigkeit zum Militärdienste 
sich alljährlich zu stellen haben 
— Einübung der dazu gehörigen Mannschaften aus den Alterscl assen 
der Jahre 184.—1847 
Dippoldiswalde, Stadt, 
Sparcasse . 
Doctorwürde, von der philosophischen Faeultät einer gusländischen Univer- 
— Bestätigung des Reoꝛl ativs für die dasige 
sität an Inländer ertheilte, — inwiefern wegen des Anerkenntnisses 
derselben die Verordnung vom 24sten April 1841 theilweise aufgeho- 
ben wird 
Dresden, Residenzstadt, — Anwendung der Bestimmungen der Verordnung 
vom 7ten Mai 1849 über das Verfahren bei Slbrungen der öffent- 
lichen Ruhe und Sicherbeit auf selbige 
— wird in Kriegsstand versetzt 
/ E. 
Ehrenstein, Carl Wolf, von, Geheimer Finanzrath, — wird zm Vorstande 
des Finanzministeri# ernannt 
— erhält den Auftrag in den evangelischen Angelegenheiten. 
  
20 
24 
Tag. 
April 
Aug. 
April 
Febr. 
April 
Sept. 
März 
April 
Febr. 
12 Jan. 
7 Jan. 
5 März 
Mai 
Juni 
Nov. 
März 
Mai 
Febr. 
  
Seite. 
66 
180 fg. 
67 
99 
240 fg. 
33 fg. 
6õ fg. 
30 fg. 
— 
101 fg. 
121 
291 
S 
–1 
91, 94 
95 
  
Paragraph. 
IV 
115
	        
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