Volltext : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

64  II.  3.  Geistige  Strömungen  der  ersten  Friedensjahre.

wurde  nicht  nur  der  Begründer  der  neuen  kritischen  Geschichtschreibung
durch  die  geniale  Selbständigkeit  seiner  Forschung,  die  überall  bis  zu  den
letzten  Quellen  der  Überlieferung  vordrang,  er  stellte  auch  den  Staat
wieder,  wie  ihm  gebührt,  breit  in  die  Mitte  der  historischen  Bühne  und
bewährte  durch  die  Tat  die  Ansicht  der  Griechen,  daß  der  Historiker  vor
allem  ein  politischer  Kopf  sein  soll.  Er  wußte,  wie  rasch  die  Kultur  und
die  sittliche  Kraft  der  Völker  dahinwelkt,  wenn  ihnen  die  Macht  fehlt  sich
die  Achtung  der  Welt  zu  erzwingen,  und  schilderte  mit  schonungsloser  Härte
die  Verkümmerung  des  deutschen  Charakters  durch  das  leere  Scheinleben
der  Kleinstaaterei:  wie  kleinlich,  afterrednerisch,  verunglimpfend  sei  dies
Geschlecht  geworden,  „Ehren  ist  ihm  ein  entsetzlich  drückendes  Gefühl.“
In  der  engen  Welt  des  Altertums  und  des  Mittelalters  konnten  kleine
Staaten  sich  als  Träger  der  Gesittung  behaupten;  heutzutage  „ist  nur
noch  in  großen  Staaten,  die  das  Gleichartige  zusammenfassen,  volles
Leben  möglich".  Seine  Ansicht  vom  Staate  hatte  er  sich  durch  das  Leben
gebildet,  durch  das  Anschauen  der  uralten  Bauernfreiheit  seiner  Heimat
Ditmarschen,  durch  Reisen  in  England  und  Holland,  durch  lange  Tätigkeit
  als  Bankdirektor  und  Verwaltungsbeamter.  So  ward  er  wie  Stein
ein  abgesagter  Feind  aller  politischen  Systemsucht  und  fand  wie  Jener
den  Eckstein  der  Freiheit  in  der  Selbstverwaltung,  die  den  Bürger  gewöhne
  mannhaft  auf  eigenen  Füßen  zu  stehen  und  das  Regieren,  nach
der  Weise  der  Alten,  handanlegend  zu  lernen.  Es  kommt,  so  schloß  er,
mehr  darauf  an,  ob  die  Untertanen  in  den  einzelnen  Gemeinden  sich
unmündig  befinden,  als  darauf,  ob  die  Grenzen  zwischen  der  Gewalt  der
Regierung  und  der  Repräsentation  etwas  weiter  vorwärts  oder  zurück  gezogen
  sind.  Daher  erkannte  er  sogleich,  daß  Frankreich  trotz  der  Charte
der  Bourbonen  noch  immer  ein  Land  des  Despotismus  war,  da  die
napoleonische  Verwaltungsordnung  unverändert  fortbestand.  Um  seine
Landsleute  vor  der  einseitigen  Uberschätzung  der  konstitutionellen  Staatsformen
  zu  warnen  und  sie  wieder  an  die  gesunden  Grundgedanken  des
Steinschen  Reformwerks  zu  erinnern,  gab  er  gleich  nach  dem  Frieden
jene  Abhandlung  Vinckes  über  die  englische  Verwaltung,  die  einst  unter
Steins  Augen  entstanden  war,')  heraus  und  sagte  in  seinem  Vorwort,
zum  Entsetzen  der  liberalen  Welt,  rundweg:  „die  Freiheit  beruht  ungleich
mehr  auf  der  Verwaltung  als  auf  der  Verfassung.“

Auch  seine  Römische  Geschichte  war  ebensosehr  ein  erlebtes  Werk
als  ein  Erzeugnis  der  gelehrten  Forschung;  darum  zählten  sie  schon  die
Zeitgenossen  zu  jenen  klassischen  Büchern,  welche  niemals  überwunden
werden  auch  wenn  sie  in  jedem  einzelnen  Satze  widerlegt  sind.  Indem
er  das  Verschwundene  ins  Dasein  zurückrief  genoß  er  die  Seligkeit  des
Schaffens;  und  wie  er  niemals  nur  mit  einer  Kraft  seiner  Seele  tätig
sein  konnte,  so  legte  er  auch  die  ganze  Innigkeit  seiner  leidenschaftlichen

*)  I.  274.