Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

(XX)

 

P.

Pässe,  zum  Transporte  von  Leichen  in  und  durch  das  Gebiet  eines  anderen
Staates  auszustellende,  —  was  dabei  zu  beobachten  ist

Personalsteuer,  s.  Gewerbe=  und  Personalsteuer.

Pfarreien,  vacante,  —  Verwendung  des  Substantialeinkommens  derselben

Pferde  —  das  Verbot  wider  deren  Ausfuhr  über  die  äußere  Zollgrenze  wird
wieder  aufgehoben

—  invwiefern  künftig  nur  geprüfte  Schmiedemeister  und  Gesellen  zu  Ausübung
  des  Hufbeschlags  bei  selbigen  zugelassen  werden  sollen  .

Pharmaceuten  —  Gebührentare  für  selbige  bei  pharmaceutischen  Verrichtungen

Platten,  Böhmisches  Bergrevier,  —  Uebereinkunft  mit  der  Oesterreichischen

Regierung  wegen  Auphebung  der  bisherigen  Gemeinschaftlichkeit  der

Bergwerksnutzungen  darin  .

Stadt,  —  Gültigkeit  der  von  der  vasigen  Raalschule  ausgestellten
Reifezeugnisse  bei  der  Aufnahme  junger  Leute  auf  der  Forstacademie  zu
Tharandtt
Polizei  beim  Regalbergbaue  —  inwieweit  die  Bergämter  bei  deren  bandhabuns
competent  sind  ....

——deren  Verwaltung  in  städtischen  Gemeindebezirken

—  —  Bahn=  und  Betriebs-—  —  deren  Handhabung  .

—  welche  Behörde  zu  Untersuchung  und  Bestrafung  desfallsiger  Contraventionen
  competent  ist  .

Polizeibehörden  —  Vorschriften  für  deren  Verfahren,  wenn  bei  Unterbringung
  körperlich  oder  geistig  kranker  Personen  in  einer  Landes-Heil=  oder
Versorganstalt  Streitigkeiten  über  die  Heimathsangehörigkeit  der  letzteren
  entstehen  .

—mmefern11ed1em  Art.  100,  176  und  199  des  Strafgesetzbuchs  er
wähnten,  und  zu  ihrer  Kenntniß  gelangenden  Verbrechen  dem  competenten
  Gerichte  anzuzeigen  haben

—  mwas  selbige  bei  Einlieferung  eines  Correctionärs  in  die  Landescorrec-=tionsanstalt
  zu  Waldheim  zu  beobachten  haben  .

—  sind  befugt,  bei  Hinrichtung  eines  Verbrechers  für  den  betreffenden  Ort
die  Veranstaltung  öffentlicher  Lustbarkeiten  zu  verbieten

—  welche  Maaßregeln  von  denselben  gegen  die  Weiterserbreitung  der  Lungenseuche
  der  Rinder  zu  ergreifen  sind

Postvereinsvertrag  vom  öten  December  1851,  de  Oesterreichischer,
—  Nachtrag  daut.

Präparate  leicht  entzündliche  und  explodirende,  —  polizeiliche  Maaßregeln
in  Bezug  auf  die  Bereitung  und  Aufbewahrung  derselben

Preußen,  Königreich,  —  Uebereinkunft  zwischen  selbigem  und  der  freien
Hansestadt  Bremen  wegen  Beforderung  der  gegenseitigen  Verkehrsverhältnisse
  ..  ....

Plauen,

Prüfungen  bei  Anstellungen  im  höheren  Staatsforstdienste  —  Abänderung
des  Zeitpunktes  für  selbige
—  über  den  praktischen  Lufbeschlag  der  Pferde  —-  welche  Behörde  dieselben
  anzustellen  hat  .
—  der  Feldmesser  zweiter  Classe  —  finden  alljährlich  nur  einmal  Statt

 

Tag.

14  Juli

14  April
8  April

10  April

6  Sept.

18  Oct.

3  Mai
8  Mai

30  Sept.
13  Aug.

26  März
2  April
12  Dec.

(25  Aug.
10  Dec.

27  März
10  April

9  Aug.

Seite.

141  fg.
53
48

49  fg.

343  fg.

397  fg.

56
82  fg.
375  fg.,  396
359  fg.,  395

363  fg.,  395

205  fg.
416

15

49  fg.
189

 

 

Paragraph.
1—4
1—9
1—4
1—3

10—13
1—39
29—36
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3
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