Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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18. Decret 
wegen Bestätigung der Statuten der bergmännischen Grabegesellschaft 
zu Berthelsdorf; 
vom 31. Januar 1868. 
Natchdem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 88 6 und 
14 der Statuten der bergmännischen Grabegesellschaftscasse zu Berthelsdorf enthaltenen 
Rechtsvergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des 
Innern diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben genau 
nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 31. Januar 1868. 
S Ministerium des Innern. 
( v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
Statuten 
der bergmännischen Grabegesellschaftscasse zu Berthelsdorf. 
20. 20. 
86. 2c. 2c. Pflichten 
. Nach jeder Wahl sind alsbald die Namen des Vorstehers und der Deputationsmitglieder, daund Rche 
sowie des Stellvertreters des Ersteren in dem Amtsblatte der 6 2 genannten Behörde bekannt und der 
zu machen. Deputation. 
Diese Bekanntmachung genügt zu deren Legitimation. 
2C. 2C. 
14. Die Begräbnißgelder sind der Verkümmerung und Hülfsvollstreckung nicht unter- 
worfen. 
20. 20.
	        
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