Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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53. Deecret 
wegen Bestätigung der Brauordnung der Braugenossenschaft zu Wolkenstein; 
vom 28. März 1868. 
Des Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium die Brau- 
ordnung der Braugenossenschaft zu Wolkenstein mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimm- 
ungen derselben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 2 8. März 1868. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
54. Bekanntmachung, 
die Servisclasse der Stadt Pulsnitz betreffend; 
vom 30. März 1868. 
IJr dem der Bekanntmachung vom 15. vorigen Monats, „die für Einquartierungen an die 
Communen zu gewährenden Vergütungen betreffend,“ (Seite 97 des Gesetz= und Verord- 
nungsblattes von diesem Jahre) beigefügten alphabetischen Verzeichnisse der Städte und der 
Servisclassen der einzelnen Städte fehlt die Stadt Pulsnitz. 
Derselben wird daher nachtragsweise zu diesem Verzeichnisse mit dem Bemerken Erwähn- 
ung gethan, daß sie zur IV. Servisclasse gehört und daß bei ihr nach dieser Classe vor- 
kommenden Falles der Servis vergütet werden wird. 
Dresden, am 30. März 1868. 
Kriegsministerium. 
v. Fabrice. 
Eckelmann.
	        
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