Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

— 236 — 
#57. Deecret 
wegen Bestätigung der Statuten des Sparvereins für Confirmanden 
in Chemnitz und Schloß-Chemnitz; 
vom 27. März 1868. 
Mechvem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 33 a. E. 
der Statuten des Sparvereins für Confirmanden in Chemnitz und Schloß--Chemnitz ent- 
haltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium 
des Innern diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben ge- 
nau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 27. März 1868. 
Ministerium des Innern. 
#Ui v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
Statuten 
des Sparvereins für Confirmanden in Chemnitz und Schloß-Chemnitz. 
2C. 20. 
l 33. 2. 
Die Namen der Vorstandsmitglieder und des Vorsitzenden des Verwaltungsrathes sowie 
der Stellvertreter derselben sind nach jeder Wahl unter specieller Angabe der ihnen über- 
tragenen Functionen nach § 28 bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung genügt zu 
ihrer Legitimation. 
2c. ꝛc. 
  
Lerte Absendung: am 18. April 1868.
	        
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