Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Gesch-und Verordnungeblall 
für das Königreich Sachsen. 
23. Stück vom Jahre 1868. 
  
  
  
  
  
  
132. Deeret 
wegen Gestattung der von dem Zwickau-Oberhohndorfer Steinkohlenbauvereine bei 
Aufnahme einer Anleihe beabsichtigten Ausgabe von auf den Inhaber lautenden 
Schuldscheinen: 
vom 31. Juli 1868. 
Des Ministerium des Innern hat die von dem Zwickau--Oberhohndorfer Steinkohlenbau- 
vereine bei Aufnahme einer Anleihe von 150,000 Thalern beabsichtigte Ausgabe von 1500 
auf den Inhaber lautenden, mit 5 Procent jährlich zu verzinsenden Schuldscheinen zu 100 
Thalern genehmigt. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Deecret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 31. Juli 1868. 
S Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
  
133. Verordnung, 
Abänderungen, beziehendlich Erläuterungen der Verordnung über die Anlegung von 
Grundbuchsfolien für Staatsgüter, welche nicht in Staatsforstrevieren bestehen, 
vom 13. November 1867 betreffend; 
vom 16. September 1868. 
Duiun die Verordnung, die Anlegung von Grundbuchsfolien für Staatsgüter, welche nicht 
in Staatsforstrevieren bestehen, betreffend, vom 1 3. November 1867 (Seite 318 fg. des 
Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1867) ist wegen der Anlegung von Grund- 
1868. 11 8
	        
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