Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

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tauschen und zum Frankiren der Postsendungen in Staatsdienstangelegenheiten demnächst 
nur die allgemein gültigen Postwerthzeichen zu verwenden. 
Dresden, den 15. November 1871. 
Die Ministerien der Finanzen, des Krieges, des Innern, 
des Cultus und öffentlichen Unterrichts und der Justiz. 
Frhr. v. Friesen. v. Fabrice. v. Nostitz-Wallwitz. D. v. Gerber. Abeken. 
v. Brück. 
  
116. Verordnung, 
die Veranstaltung einer Neuwahl für die II. Kammer der Ständeversammlung 
betreffend; 
vom 16. November 1871. 
Nachdem der Abgeordnete der II. Kammer der Ständeversammlung für den 12 städti- 
schen Wahlkreis, Bürgermeister Heinrich in Borna, seinen freiwilligen Austritt aus 
der Kammer erklärt hat, macht sich die Vornahme einer Neuwahl in diesem Wahlkreise 
erforderlich. Es wird daher die ungesäumte Veranstaltung der letzteren hierdurch an- 
geordnet und als Tag der Abstimmung 
der 18. December 1871 
festgesetzt. 
Zum Wahlcommissar ist 
der Regierungsrath von Schönberg in Leipzig 
ernannt worden. 
Dresden, den 16. November 1871. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Forwerg.
	        
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