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Gesctz-und Verorduungsblatt
für das Königreich Sachsen.
2. Stück vom Jahre 19871.
& 15. Urkunde
über die Stiftung eines Erinnerungskreuzes für die Jahre 152#
18717
vom 6. März 1871.
W#, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
2c. 2c. 2c.
thun kund und zu wissen:
Während des nun beendeten Krieges haben in allen Classen der Bevölkerung Männer
und Frauen im patriotischen Aufschwunge gewetteifert, die Leiden des Krieges zu
mildern.
Um nun Denen, welche sich um die Krankenpflege besonders verdient gemacht, oder
durch andere hochherzige und aufopfernde Handlungen während des Krieges ausgezeichnet
und ihren patriotischen Sinn bewährt haben, einen Beweis Unserer Anerkennung und
Unserer Dankbarkeit zu geben, haben Wir die Stiftung eines Erinnerungskreuzes be-
schlossen, welches ohne Unterschied an Männer, Frauen und Jungfrauen verliehen
werden kann.
Dasselbe soll aus einem broncenen achtspitzigen Kreuze bestehen, welches auf der
Vorderseite Unsere Namenschiffre mit der Krone, auf der Rückseite die Jahreszahlen
1372 zeigt, und an einem weißen, mit 3 grünen Streifen der Länge nach durch-
zogenen Bande nach den inländischen Orden und Ordensmedaillen auf der linken Brust
getragen werden.
Den mit diesem Erinnerungskreuze Beliehenen wird an Stelle eines besonderen
Decrets ein Exemplar dieser Stiftungsurkunde ausgehändigt.
Die für den Verlust der Orden und Ehrenzeichen geltenden Bestimmungen finden
auch auf dieses Erinnerungszeichen Anwendung.
1871. 5