Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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*  174.  Verordnung,

die  Erpropriation  von  Grundeigenthum  für  Herstellung  innengedachter  Anlage  bei
der  Station  Elster  an  der  Voigtländischen  Staatseisenbahnlinie  betreffend;

vom  3.  December  1874.

Da  durch  die  Steigerung  des  Verkehrs  auf  der  Voigtländischen  Staatseisenbahnlinie
auch  der  Verbrauch  an  Locomotiv-Speisewasser  dergestalt  gewachsen  ist,  daß  der  an  der
Station  Elster  befindliche  Maschinenbrunnen  den  Wasserbedarf  nicht  mehr  deckt  und
daher  aus  Rücksichten  auf  die  Sicherheit  und  Ordnung  des  Betriebs  auf  Anlegung
eines  Wasserdruckwerks  behufs  der  Wasserentnahme  aus  dem  unfern  der  genannten
Station  vorbeifließenden  Elsterflusse  Bedacht  genommen  werden  muß,  so  wird  mit
Allerhöchster  Genehmigung  von  dem  Ministerium  des  Innern  auf  Grund  von  §  2  des
Gesetzes,  die  Expropriation  von  Grundeigenthum  für  Erweiterung  bestehender  Eisenbahnen
  betreffend,  vom  21.  Juli  1855  (Seite  121  des  Gesetz=  und  Verordnungsblattes
vom  Jahre  1855)  andurch  verordnet,  wie  folgt:

&  1.  Die  Bestimmungen  im  §  1  des  nurgedachten  Gesetzes  vom  21.  Juli  1855
sind  nach  Maßgabe  des  von  dem  Ministerium  des  Innern  genehmigten  Planes  auf  die
Anlage  des  obengedachten  Wasserdruckwerks  in  Anwendung  zu  bringen.

§2.  Hinsichtlich  des  bei  der  Expropriation  für  diese  erweiterte  Anlage  zu  beobachtenden
  Verfahrens  und  der  diesfallsigen  Instruction  der  Straßenbau-Commission  und  der
Taxatoren  ist  allenthalben  den  Bestimmungen  nachzugehen,  welche  in  der  Vollziehungsverordnung
  zum  Gesetze  vom  3.  Juli  1835  (Seite  374  fg.  des  Gesetz  und  Verordnungsblattes
  vom  Jahre  1835),  sowie  in  den  zu  deren  Erläuterung  ergangenen  späteren  Verordnungen
  enthalten  sind.

3.  Von  der  im  §  1  erwähnten  Anlage  wird  die  Flur

Mühlhausen
betroffen.

Dresden,  am  3.  December  1874.

Ministerium  des  Innern.
Für  den  Minister:

Schmaltz.
Fromm.

 

Letzte  Absendung:  am  17.  December  1874.