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3) alle Maschinen zum Kämmen von Schafwolle;
) alle Maschinen zum Weben baumwollener, schafwollener, leinener, seidener und
anderer Stoffe:;
i) alle Appreturmaschinen für baumwollene, schafwolleue, leinene, seidene und
andere Stoffe, als: Walken, Waschmaschinen, Trockenmaschinen,
Rauhmaschinen, Scheermaschinen, Callander, Mangeln und De-
catirmaschinen und dergleichen;
K) alle Maschinen zur Strumpfwaarenfabrikation, sowie zur Verfertigung von
Petinet und Bobinet und von anderen dergleichen Stoffen;
1) alle Maschinen und Apparate der Kattundruckereien von wollenen und
anderen Stoffen, ausschließlich der Druckformen und der metallenen Druck-
walzen:
m) alle Maschinen und zur Fabrikation gehörigen Gefäße und Geräthschaften der
Färbereien und Bleichereien;
n) alle zur Fabrikation gehörigen Apparate, Gefäße und Geräthschaften der
Branntweinbrennereien, Destillationsanstalten und der Bier-
brauereien;
0) alle Hilfsmaschinen und Vorrichtungen in Maschinenbauanstalten und
Metallgießereien, als: Drehbänke, Hobelmaschinen, Räderschneide-
maschinen, Bohrmaschinen, Durchstöße, Walzwerke, Hammerwerke,
Schmelzöfen, Gebläse, Ambose, Blasebälge, Schraubstöcke mit den
zugehörigen Werkbänken und dergleichen;
Ißb) alle Arten von Pressen, als: hydraulische Pressen in jeder Verwendung,
Buchdruckerpressen, Waarenpressen, Weinpressen und dergleichen;
d) alle Arten von metallenen Kesseln, gleichviel ob mit oder ohne Feuerungs-
anlage;
) alle Arten von Heizungsapparaten, als: Dampf-, Wasser= und Luft-
heizungsröhren und dergleichen mit Zubehörungen.
Hierbei ist zu bemerken, daß die zu diesen Heizungsvorrichtungen gehörigen
gemauerten Feuerungsanlagen (Heiz-Vorgelege und Gewölbe, Küchen,
Füchse und Schornsteine, sowie alle gemauerten Rauchcanäle zwischen dem
Heizapparate und dem Schornsteine) als Zubehörungen der betreffenden Ge-
bäude zu betrachten und daher bei der Landesanstalt nicht blos versicherungs-
fähig, sondern versicherungspflichtig und sonach mit den Gebäuden zu
katastriren sind;