Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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3) alle Maschinen zum Kämmen von Schafwolle; 
) alle Maschinen zum Weben baumwollener, schafwollener, leinener, seidener und 
anderer Stoffe:; 
i) alle Appreturmaschinen für baumwollene, schafwolleue, leinene, seidene und 
andere Stoffe, als: Walken, Waschmaschinen, Trockenmaschinen, 
Rauhmaschinen, Scheermaschinen, Callander, Mangeln und De- 
catirmaschinen und dergleichen; 
K) alle Maschinen zur Strumpfwaarenfabrikation, sowie zur Verfertigung von 
Petinet und Bobinet und von anderen dergleichen Stoffen; 
1) alle Maschinen und Apparate der Kattundruckereien von wollenen und 
anderen Stoffen, ausschließlich der Druckformen und der metallenen Druck- 
walzen: 
m) alle Maschinen und zur Fabrikation gehörigen Gefäße und Geräthschaften der 
Färbereien und Bleichereien; 
n) alle zur Fabrikation gehörigen Apparate, Gefäße und Geräthschaften der 
Branntweinbrennereien, Destillationsanstalten und der Bier- 
brauereien; 
0) alle Hilfsmaschinen und Vorrichtungen in Maschinenbauanstalten und 
Metallgießereien, als: Drehbänke, Hobelmaschinen, Räderschneide- 
maschinen, Bohrmaschinen, Durchstöße, Walzwerke, Hammerwerke, 
Schmelzöfen, Gebläse, Ambose, Blasebälge, Schraubstöcke mit den 
zugehörigen Werkbänken und dergleichen; 
Ißb) alle Arten von Pressen, als: hydraulische Pressen in jeder Verwendung, 
Buchdruckerpressen, Waarenpressen, Weinpressen und dergleichen; 
d) alle Arten von metallenen Kesseln, gleichviel ob mit oder ohne Feuerungs- 
anlage; 
) alle Arten von Heizungsapparaten, als: Dampf-, Wasser= und Luft- 
heizungsröhren und dergleichen mit Zubehörungen. 
Hierbei ist zu bemerken, daß die zu diesen Heizungsvorrichtungen gehörigen 
gemauerten Feuerungsanlagen (Heiz-Vorgelege und Gewölbe, Küchen, 
Füchse und Schornsteine, sowie alle gemauerten Rauchcanäle zwischen dem 
Heizapparate und dem Schornsteine) als Zubehörungen der betreffenden Ge- 
bäude zu betrachten und daher bei der Landesanstalt nicht blos versicherungs- 
fähig, sondern versicherungspflichtig und sonach mit den Gebäuden zu 
katastriren sind;
	        
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