Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

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Jahre  beschafften  33  Bremsen  für  offene  Wagen,  soweit  dieselben  nicht  aus  dem  dis—
poniblen  Baufonds  bestritten  worden  sind,  als  Passivum  der  Gesellschaft  anerkennen  und
übernehmen.  Das  Gleiche  gilt  hinsichtlich  anderer,  nicht  aus  den  Mitteln  des  laufenden
Betriebes  zu  bestreitenden  Kosten  für  Neuanschaffung  von  Betriebsmaterial  und  Zu—
behörungen,  welche  etwa  in  Folge  von  Seitens  der  Generaldirection  der  Staatseisen—
bahnen  seit  Mitte  Juni  1885  gestellten  Anforderungen  bewirkt  worden  ist.

c.

Der  noch  nicht  getilgte  Rest  des  antheiligen  Beitrages  der  Leipzig-Gaschwitz-Meuselwitzer
  Eisenbahngesellschaft  zu  den  Kosten  des  Stationsgebäudes  in  Gaschwitz  mit
Nebenanlagen  im  dermaligen  Betrage  von

24412.4  674
wird  vom  Staatsfiscus  im  Königreiche  Sachsen  übernommen.

4.
Der  Staat  gewährt  der  Leipzig-Gaschwitz-Meuselwitzer  Eisenbahngesellschaft  zur
Abfindung  der  Prioritäts-Stamm-Aktionäre  nach  Höhe  von  106  Procent,  und  der
Stamm-Aktionäre  nach  Höhe  von  88  Procent  die  Beträge  von

2  480  400  MA
und  von

1  372800%/
im  Ganzen  also  einen  Kaufpreis  von

Drei  Millionen  Acht  Hundert  Drei  und  Fünfzig  Tausend
Zwei  Hundert  Mark  —

—

D.

Sobald  der  Beschluß  der  Generalversammlung  wegen  des  Verkaufes  der  Bahn  an
den  Staat  in  das  Handelsregister  eingetragen  und  die  Bahn  an  die  Generaldirection  der
Sächsischen  Staatseisenbahnen  übergeben  sein  wird  —  was  ohne  allen  Verzug  bewirkt
werden  soll  —  wird  das  Finanz-Ministerium  den  vorstehend  unter  4.  gedachten  Kauf—
preis  unter  Hinzufügung  von  Zinsen  nach  Höhe  von  4  Procent  auf  die  Zeit  von  Anfang
1886  ab  bis  zum  Tage  der  Auszahlung  an  die  von  der  Gesellschaft  zur  Empfangnahme
bevollmächtigten  Vertreter  derselben  auszahlen.

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Außerdem  wird  der  Staatsfiscus  im  Königreiche  Sachsen  der  Leipzig-Gaschwitz-Meuselwitzer
  Eisenbahngesellschaft  als  Beitrag  zu  den  Kosten  ihrer  Liquidation  den

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