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Besondere ## 23. Für die Serien XIV u. flg. gelten folgende besondere Bestimmungen:
Bestimmungen. I. Wenn von dem Nennbetrage der Schuld, mit welchem ein von der Anstalt beliehenes
Grundstück in seiner Serie in den Büchern der Anstalt belastet worden ist, min-
destens 10 Prozent ausschließlich des Antheils am Resevefonds amortifirt sind
oder die begonnene Amortisation durch außerordentliche Zahlung auf mindestens
10 Prozent ergänzt ist, so kann der Eigenthümer des Grundstücks verlangen, daß
die Summe, welche sich ergiebt, wenn der amortisirte Betrag und der entsprechende
Antheil am Reservefonds, soweit er in Pfandbriefshöhe aufgeht, zusammengerechnet
werden, zu einer außerordentlichen Kapitalabschlagszahlung (§ 19 flg.) verwendet
werde.
II. Wenn eine außerordentliche Kapitalabschlagszahlung (8 19 flg.) von mindestens
10 Prozent des in Absatz 1 bezeichneten Nennbetrages geleistet wird, so kann
der Eigenthümer des Grundstückes verlangen, daß auch der entsprechende Antheil
am Reservefonds, soweit er in Pfandbriefshöhe aufgeht, zugleich zu einer außer-
ordentlichen Kapitalabschlagszahlung verwendet werde.
III. Wird von den unter I und II bezeichneten Rechten Gebrauch gemacht, so hat dies
zur Folge, daß der betreffende Eigenthümer mit dem verbliebenen Schuldreste
aus der Serie, in welcher er bisher gestanden hat, ausscheidet und in die laufende
Serie übertritt. Die Vorschrift in § 22 der Satzungen Absatz 3 leidet ent-
sprechende Anwendung. Die unter I und II gedachten Befugnisse können während
der Dauer eines Zwangsversteigerungs= und Zwangsverwaltungsverfahrens nicht
geltend gemacht werden.
IV. Wenn der Eigenthümer eines zu Gunsten der Anstalt belasteten Grundstückes die
Schuld durch Kapitalrückzahlung tilgt, so wird ihm sein Antheil am Reservefonds,
soweit er in Pfandbriefshöhe aufgeht, in der Weise vergütet, daß derselbe mit zur
Tilgung der Schuld (§ 19 der Satzungen) verwendet wird.
V. Der unter 1, II und IV gedachte Antheil am Reservefonds bestimmt sich einerseits
nach dem Verhältnisse der einzelnen Schuld zum Gesammtschuldbetrage der ganzen
Serie, andererseits nach dem Verhältnisse des letzteren zum jeweiligen Bestande
des Reservefonds.
Sicherstellung #24. Der Anstalt ist wegen der Darlehnsforderung an Kapital, Renten und Zinsen
der Anstalt. sowie Kosten Hypothek zu bestellen.
Ermittelung § 25. Bei der Ermittelung des Brutto-Hypothekenwerthes wird die Steuereinheit
desHypotheken, mit einem Kapitalwerthe von 40 Mark in Ansatz gebracht.
werthes.
Der Brutto-Hypothekenwerth besteht aus der Summe