Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

In den für Geschichtserzählungen bestimmten Stunden sind die wichtigsten griechischen 
und germanischen Sagen zu behandeln. Hierzu kann das Lesebuch benutzt werden. 
Wöchentlich eine Arbeit in Reinschrift; auf 2 Aufsätze (Nacherzählungen) und 2 Diktate 
kommt 1 Spracharbeit. 
Quinta, 5 Stunden. 
Fortsetzung der übungen im Lesen, Nacherzählen und Vortragen auswendig gelernter Stücke. 
Durchnahme und feste Einprägung der verschiedenen Arten der Nebensätze und der diese 
einleitenden Bindewörter. Ergänzung des in VI über die Erweiterungen des einfachen Satzes 
Mitgeteilten unter besonderer Rücksichtnahme auf den Gebrauch der Vorwörter. Daneben 
Behandlung ausgewählter Abschnitte aus der gesamten Formenlehre nach Maßgabe des 
Bedürfnisses. 
Fortgesetzte Übungen in der Rechtschreibung und Zeichensetzung. 
Arbeiten wie in VI, nur daß zu Nacherzählungen auch kleine freie Erzählungen, einfache 
Beschreibungen und dergleichen treten können. 
Quarta, 5 Stunden. 
Übungen im Anschlusse an Musterstücke des Lesebuchs wie in den vorhergehenden Klassen, 
nur unter Steigerung der Anforderungen. 
Behandlung der Satzgefüge in ihren einfacheren Formen, tunlichst im Anschluß an 
inhaltlich minder bedeutende Prosastücke und an Musterbeispiele. Das Wichtigste aus der 
Wortbildungslehre. Gelegentliche Hinweisungen auf die Unterschiede von Volks= und Schrift- 
sprache, auf Mundartliches, Altertümliches, Bedeutungswechsel und dergleichen, auch Durch- 
nahme von Syntaktischem aus Anlaß wahrgenommener Unsicherheiten. 
Schwierigere Übungen in der Rechtschreibung (selten Vorkommendes, Eigennamen, Titel, 
Fremdwörter usw.) und Zeichensetzung. Alle 3 Wochen ein Aufsatz (Um= und Nachbildungen 
von Gelesenem, Inhaltsangaben von Lesestücken, Beschreibungen, Briefe über Erlebtes), alle 
2 Wochen ein Diktat oder eine Spracharbeit. 
Untertertia, 4 Stunden. 
Durchnahme und Erläuterung schwierigerer Lesestücke, vornehmlich aus dem Gebiete der 
Geschichte, Erd= und Naturkunde. Behandlung umfänglicherer lyrischer und kleinerer epischer 
Gedichte (Balladen); dabei kurze Mitteilungen über das Leben und die Eigenart der Dichter. 
Ubungen im Vortragen auswendig gelernter Gedichte. 
Besprechung und Einübung der schwierigeren Formen der Satzgefüge (mehrfach zusammen- 
gesetzte Sätze, Gliedersätze) unter Vorführung und Anleitung zur Nachbildung von Muster- 
beispielen. Gelegentliche Ergänzung des von VI bis IV in der Grammatik Behandelten unter 
sprachgeschichtlichen Gesichtspunkten, wie auch aus Anlaß hervorgetretener Unsicherheiten und 
gangbarer Verstöße.
	        
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