Bemerkungen.
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Untersekunda, 2 Stunden.
Deutsche Geschichte der neuesten Zeit bis zur Gegenwart. Im zweiten Halbjahr sind die
wichtigsten Tatsachen vom inneren Ausbau des Reichs und von seiner Stellung unter den
Weltmächten zum Verständnis zu bringen.
Obersekunda, 3 Stunden.
Geschichte des Altertums bis zu den bedeutsamsten römischen Kaisern einschließlich. Von
der orientalischen Geschichte ist nur heranzuziehen, was für die Entwickelung der antiken
Kultur von Einfluß gewesen ist. In der griechischen und römischen Geschichte sind Verfassungs-
und Kulturverhältnisse zu betonen.
Unterprima, 3 Stunden.
Deutsche Geschichte von der Urzeit bis 1648. Da für dieses Pensum in den Klassen
Quinta bis Obertertia tüchtig vorgearbeitet worden ist, so können nun Verfassungs= und
Kulturgeschichte in einer dem Klassenstandpunkte angepaßten Darstellungs-
weise herangezogen, die Geschichte der Kreuzzüge, der Entdeckungen, der Reformation, des
30 jährigen Krieges von allgemeinen Gesichtspunkten aus behandelt werden. Auf die außer-
deutsche Geschichte muß der Unterricht hier wie auch schon in den Mittelklassen soweit eingehen,
als sie sich mit der deutschen berührt.
Oberprima, 3 Stunden.
Deutsche Geschichte von 16 48 bis zur Gegenwart. Auch hier gilt, was für Unterprima
gesagt ist über das Heranziehen der außerdeutschen Geschichte und über die Vertiefung der
Behandlungsweise gegenüber derjenigen, die dieser geschichtliche Stoff in Obertertia und
Untersekunda erfahren hat. Für das 17. und 18. Jahrhundert sind die Entwickelung des
brandenburgisch-preußischen Staates und der seitdem in die Erscheinung tretende deutsche
Dualismus, für das 19. Jahrhundert die nationale, geistige und wirtschaftliche Entwickelung
Deutschlands zu betonen und mit Belehrungen über die soziale Frage der Gegenwart zu ver-
knüpfen.
8 20. 1. Der Geschichtsunterricht hat die wichtige Aufgabe, die Liebe zum Vaterlande
zu wecken und zu pflegen, die Lernenden auf die idealen Mächte, die in der Geschichte der
Menschheit wirksam gewesen sind, wie auf die ernsten Lehren, die aus ihr zu ziehen sind, ein-
dringlich hinzuweisen, nächstdem sie zum Verständnis der Gegenwart aus der Vergangenheit
heraus anzuleiten. Bei dem jugendlichen Alter der Schüler kann diese Aufgabe nur gelöst
werden, wenn der Unterricht, um vollere Wirkung zu erzielen, sich mit dem Nachweise der
Hauptzusammenhänge begnügt, alles minder Wesentliche beiseite läßt und die großen Persönlich-
keiten als Träger der Entwickelung soviel als möglich in den Vordergrund rückt. Bei der Be-
handlung von verfassungsgeschichtlichen, kulturgeschichtlichen und volkswirtschaftlichen Fragen