Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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ferner (von der organischen Chemie) Kenntnis der für gewerbliche und für einfachste 
physiologische Vorgänge wichtigsten Kohlenstoffverbindungen; endlich einige Übung 
in der Analyse und in Schulversuchen, sowie die Bekanntschaft mit den wichtigsten 
physikalischen Instrumenten und ihrer Handhabung; 
b) als Hauptfach, überdies: Eingehendere Bekanntschaft mit der anorganischen 
Chemie; Verständnis der wichtigsten Gesetze der allgemeinen Chemie und die 
Fähigkeit, sie auf einfache Fälle anzuwenden; auf dem Gebiete der organischen 
Chemie Kenntnis der Lehre über chemische Konstitution im allgemeinen und der 
wichtigsten Körperklassen und Stoffe im besonderen; endlich größere Sicherheit bei 
analytischen und präparativen Arbeiten sowie bei Anstellung von Unterrichtsversuchen. 
823. 
Mineralogie mit Geologie. 
Zu fordern ist, wenn Mineralogie mit Geologie gewählt wird 
a) als Nebenfach: Kenntnis der wesentlichsten Grundlehren der Krystallographie, 
der physikalischen und chemischen Mineralogie, sowie eine auch auf Anschauung 
gegründete Kenntnis der am häufigsten auftretenden Mineralien nach Erscheinungs- 
weise und Vorkommen. Bekanntschaft mit den verbreitetsten eruptiven und sedi- 
mentären Felsarten nach ihrer Zusammensetzung, Lagerung, Bildung und Um- 
bildung, mit den Hauptlehren der Vulkanologie, mit den Wirkungen der wichtigsten 
geologischen Faktoren, mit der Reihenfolge der geologischen Formationen; 
b) als Hauptfach, überdies: Eingehendere Vertrautheit mit der Krystallographie, 
mit den physikalischen und chemischen Untersuchungsmethoden, den chemischen Be- 
ziehungen der Mineralien, sodann mit dem Auftreten der Mineralien in der 
Natur, ihrer Bildungsweise und praktischen Verwertbarkeit; speziellere Kenntnis der 
Gesteinsarten, Bekanntschaft mit den Lehren von der Gebirgsbildung und Tektonik, 
mit der Gliederung der geologischen Formationen und mit deren besonders 
charakteristischen Leitfossilien. 
*24. 
Botanik. 
Zu fordern ist, wenn Botanik gewählt wird 
a) als Nebenfach: Bekanntschaft mit den Grundlehren der Morphologie, Anatomie, 
Physiologie und Biologie der Pflanzen; Uberblick über die Systematik des 
Pflanzenreichs; Kenntnis der häufigen und wichtigen Pflanzen der Heimat, sowie 
besonders charakteristischer Formen fremder Länder;
	        
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