Lehrziel.
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(1) In der günstigen Jahreszeit sind volkstümliche Ubungen und Spiele zu be-
vorzugen, ohne daß Frei= und Gerätübungen gänzlich ausgeschaltet werden.
(5) Höchstleistungen, die über die an den zukünftigen Lehrer für den Turnunterricht
zu stellenden Anforderungen weit hinausgehen (Gipfelturnen, Sportturnen), sind
nicht zu erstreben. Überhaupt ist aller Ubertreibung in Leibesübungen vorzubeugen.
(e) Für eine zweckdienliche Turnkleidung ist Sorge zu tragen.
(7) Soviel als möglich hat das Turnen im Freien zu erfolgen. In der Turnhalle
ist für Erhaltung reiner Luft zu sorgen.
(8) Auf körperliche Schwächen und Krankheitserscheinungen ist gebührende
Rücksicht zu nehmen. Wegen Befreiung vom Turnunterrichte aus gesundheitlichen
Gründen vergl. § 2 Absatz 1 und 2.
(„) Zur Verhütung von Unfällen sind allenthalben klare Anweisungen zu geben
und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, nicht minder für erste Hilfeleistung
bei Unfällen.
(no) Kürturnen darf nur in Gegenwart eines Turnlehrers oder älterer zuver-
lässiger und umsichtiger Schüler stattfinden.
u) Durch Schwimmen, Eislauf und andere Leibesübungen soll eine wesentliche
Kürzung der Turnstunden nicht bewirkt werden.
Musik.
Vorbemerkungen.
§ 63. Der Musikunterricht erstreckt sich auf Gesang, Klavierspiel und Musiklehre,
überdies für die Schüler, welche die Befähigung zum Kirchschuldienste erlangen
wollen, auf Orgelspiel mit Harmonielehre. Vergl. § 1.
Zu einem Kirchschulamte werden nur solche Lehrer zugelassen, die am voll-
ständigen Unterrichte in allen Musikfächern des Seminars teilgenommen haben und
die volle Befähigung zum Kirchschulamte durch ihre Prüfungszeugnisse nachweisen
können. Vergl. Prüfungsordnung vom 4. Mai 1914 A § 33 Absatz 13.
Gesang.
§ 64. Freude am Gesange und sprachrichtiger, wohllautender und ausdrucks-
voller Vortrag bei guter Körperhaltung und Atemtechnik; Erfassung eines Tonstückes
nach seinem musikalischen Charakter und seiner Gliederung; ziemliche Sicherheit bei
Stimm-, Treff= und rhythmischen Ubungen und Fähigkeit, nicht zu schwierige Lieder
vom Blatte zu singen; gedächtnismäßige Beherrschung eines wertvollen Schatzes von
Volksliedern und Chorälen in Wort und Ton, besonders der im Volksschulunterrichte